SMOLNET PORTAL home about changes

Dieter Blumenwitz

Other articles that mention 'Dieter Blumenwitz'


Dieter Blumenwitz (* 11. Juli 1939 in Regensburg; † 2. April 2005 in WĂŒrzburg) war ein deutscher Staats- und Völkerrechtler. Er war Professor an der UniversitĂ€t Augsburg und der Julius-Maximilians-UniversitĂ€t WĂŒrzburg.

Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Blumenwitz war 1956/1957 als Stipendiat des American Field Service ein High School Jahr in Pasadena, Kalifornien (USA). Nach dem Abitur verbrachte er – unterstĂŒtzt durch die EuropĂ€ische Kommission – drei Monate in Straßburg (Frankreich).

Er studierte dann von 1957 bis 1962 Rechtswissenschaften und Politische Wissenschaften an der Ludwig-Maximilians-UniversitĂ€t MĂŒnchen und der Hochschule fĂŒr Politik MĂŒnchen. 1962 legte er das erste und nach dem Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts MĂŒnchen 1967 das zweite juristische Staatsexamen ab. 1965 wurde er beim Völkerrechtler Friedrich Berber an der Juristischen FakultĂ€t der LMU MĂŒnchen mit der Dissertation "Die Grundlagen eines Friedensvertrages mit Deutschland. Ein völkerrechtlicher Beitrag zur kĂŒnftigen Deutschlandpolitik" zum Dr. jur. ("summa cum laude") promoviert.

Ab 1964 war er wissenschaftlicher Assistent am MĂŒnchner Institut fĂŒr Rechtsvergleichung unter Murad Ferid. 1970 folgte bei Berber die Habilitation fĂŒr die FĂ€cher Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und internationales Privatrecht (Arbeit: "Der Schutz innerstaatlicher Rechtsgemeinschaften beim Abschluss völkerrechtlicher VertrĂ€ge"). Im Anschluss war er zunĂ€chst Privatdozent und Lehrstuhlvertreter (1970–1972) fĂŒr Völkerrecht, Rechts- und Staatsphilosophie an der LMU MĂŒnchen.

Ab 1971 war er Mitglied des Lehrkörpers an der Hochschule fĂŒr Politik MĂŒnchen (Fachbereiche „Recht und Staat“ und „internationale Politik“). Ab 1976 wurde er dort wiederholt in den Senat gewĂ€hlt. 1978 wurde er Kuratoriumsmitglied und 2002 Prorektor der Hochschule. 1972 wurde er auf den Lehrstuhl fĂŒr Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht an die 1970 gegrĂŒndete UniversitĂ€t Augsburg berufen. DarĂŒber hinaus war er fĂŒr anglo-amerikanisches Recht und internationales Privatrecht zustĂ€ndig. Von 1973 bis 1975 war er auch hier Mitglied des Senats sowie von 1974 bis 1976 Dekan des Juristischen Fachbereichs und Direktor des "Instituts fĂŒr Öffentliches Recht". Seine Lehrstuhlnachfolge trat 1976 Karl Meessen an.

Den Ruf 1975 an die Freie UniversitĂ€t Berlin lehnte er ab. Zeitgleich erhielt er einen Ruf an die Julius-Maximilians-UniversitĂ€t WĂŒrzburg. Vom 4. Februar 1976 bis 2005 war er dort als Nachfolger von Friedrich August Freiherr von der Heydte Inhaber des Lehrstuhls fĂŒr Völkerrecht, allgemeine Staatslehre, deutsches und bayerisches Staatsrecht und politische Wissenschaften. Er war zudem geschĂ€ftsfĂŒhrender Direktor des "Instituts fĂŒr Internationales Recht, Europarecht und EuropĂ€isches Privatrecht" und von 1986 bis 1990 Prodekan bzw. Dekan der Juristischen FakultĂ€t. Blumenwitz war ferner Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung (ab 1978) und der Hanns-Seidel-Stiftung (ab 1983) und betreute ĂŒber 100 Doktoranden und drei Habilitanden, darunter viele auslĂ€ndische Stipendiaten. Zu seinen akademischen SchĂŒlern gehörten u. a. Winfried Bausback, Marten Breuer, Gilbert Gornig, Wolfgang Götzer, Michael Hakenberg, Hendrik Hoppenstedt, Tobias H. Irmscher, Tilo Klinner, Rainhardt von Leoprechting, Kerstin Liesem, Renate Oxenknecht, Johannes-Jörg Riegler, Burkhard Schöbener, Daniel Volk, Dirk Hermann Voss, Anja Weisgerber und Otto Wiesheu.

Überdies war er als internationaler Schiedsrichter und Vortragender sowie als Berater, Prozessvertreter und Gutachter aktiv. So vertrat er 1973 den Freistaat Bayern (Grundlagenvertrag), 1977/78 die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag (Wehrpflichtnovelle) und 1993/94 die Bundesregierung (AWACS-Einsatz) vor dem Bundesverfassungsgericht. DarĂŒber hinaus war er "Counsel" vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte (EGMR) und dem Internationalen Gerichtshof (IGH) fĂŒr das FĂŒrstentum Liechtenstein.

Blumenwitz war Schriftenherausgeber von "Staats- und Völkerrecht" sowie Herausgeber der Zeitschrift "Recht in Ost und West" und der "Zeitschrift fĂŒr Politik". Fast zwei Jahrzehnte war er wissenschaftliches Beiratsmitglied des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ferner war er GrĂŒndungsmitglied der Universidad AutonĂłma del Sur in Temuco (Chile), Kuratoriumsmitglied des Internationalen Instituts fĂŒr NationalitĂ€tenrecht und Regionalismus, Vorsitzender des Lenkungsausschusses der Studiengruppe fĂŒr Politik und Völkerrecht, Beiratsmitglied der EuropĂ€ischen Akademie Bozen (Tirol) und des Zentrums gegen Vertreibungen. Überdies war er PrĂ€sidiumsmitglied der deutschen Sektion der Forschungsgesellschaft fĂŒr das WeltflĂŒchtlingsproblem (AWR).

Blumenwitz war ab 1967 verheiratet und Vater einer Tochter. Er verstarb 2005 nach kurzer, schwerer Krankheit.

TÀtigkeit im Völker- und Staatsrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Blumenwitz war völkerrechtlicher Vertreter der Sudetendeutschen Landsmannschaft sowie Kuratoriumsmitglied der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“. Bekannt wurde Blumenwitz 1973, als er den Freistaat Bayern und dessen Klage gegen den deutsch-deutschen Grundlagenvertrag als ProzessbevollmĂ€chtigter vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat. Es gelang ihm ein Urteil zu erstreiten, das diesen Grundvertrag weitgehend aushebelte.

2002 erarbeitete er im Auftrag der Sudetendeutschen Landsmannschaft ein Gutachten fĂŒr das EuropĂ€ische Parlament in Straßburg, dessen Inhalt im Wesentlichen behauptete, die BeneĆĄ-Dekrete stĂŒnden einem tschechischen EU-Beitritt im Wege und seien völkerrechtswidrig. Man verstoße mit dem fortdauernden Straffreiheitsgesetz gegen europĂ€ische und weltweit geltende Menschenrechte. Blumenwitz forderte im Namen des Volksgruppenschutzes, die tschechische Rechtsordnung und die nationale Eigentumsordnung dieses Landes den Maßgaben der EU unterzuordnen. Ebenfalls verlangte Blumenwitz von Tschechien die „Nachbefolgung der BeneĆĄ-Dekrete“ gegenĂŒber der deutschen Minderheit, die auch durch die gegenwĂ€rtige Restitutionsgesetzgebung diskriminiert werde, aufzugeben und sich als EU-Beitrittskandidat bedingungslos der „Gemeinschaftsordnung“, sprich dem „geschriebenen und ungeschriebenen Gemeinschaftsrecht“ zu unterwerfen. Blumenwitz' Gutachten stellte die Antwort auf das Gutachten des Heidelberger Völkerrechtsprofessors Jochen Abraham Frowein dar, der eines im Auftrag des EuropĂ€ischen Parlaments erstellt hatte. Frowein sah kein Rechtshindernis in den BeneĆĄ-Dekreten fĂŒr den Beitritt Tschechiens zur EU.

Blumenwitz arbeitete ebenfalls Jahrzehnte an der wissenschaftlichen Legitimation der deutschen AnsprĂŒche gegenĂŒber den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches. Er vertrat grundsĂ€tzlich die Meinung, dass die umgesiedelten Menschen ein Recht auf eine „RĂŒckfĂŒhrung zur alten HeimatstĂ€tten und zu ihrem Besitz“ hĂ€tten. Wo diese Vorgehensweise der so genannten „RĂŒckfĂŒhrung“ nicht mehr möglich ist, sollten die EigentumsansprĂŒche auf jeden Fall offengehalten werden. 1997 erstellte er im Auftrag der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen sein Buch „Internationale Schutzmechanismen zur Durchsetzung von Minderheiten und Volksgruppenrechten“. Hauptthese dieses Werkes war, den „SouverĂ€nitĂ€tsvorbehalt der die Minderheiten und Volksgruppen beherbergenden Staaten“ zu ĂŒberwinden.

1979 reiste Blumenwitz nach Chile und beriet das Regime von Diktator Augusto Pinochet bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Außerdem unterstĂŒtzte er 1980 gutachterlich die chilenische Colonia Dignidad im Prozess gegen die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die gegen die Sekte VorwĂŒrfe wegen Menschenrechtsverletzungen und Folter erhoben hatte, und besuchte die Siedlung.

Werke
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
EinfĂŒhrung in das anglo-amerikanische Recht (1971)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Buch „EinfĂŒhrung in das anglo-amerikanische Recht“ ist eines seiner bekanntesten, es erschien 2003 bereits in der 7. Auflage. FĂŒr Studenten, Doktoranden und auch Praktiker ist es schwierig, einen Einstieg in dieses Thema zu finden.

Die anglo-amerikanische Rechtsordnung baut in ihrer Entwicklung auf dem konkreten Einzelfall auf, allgemein gĂŒltige GrundsĂ€tze sind somit schwer zu nennen. Das Buch beschreibt deshalb weniger das Sachrecht als die Methode der Rechtsfindung. Zudem wird ein Einblick in das Arbeiten mit Rechtsquellen, Literatur und den Wechselbeziehungen zwischen inlĂ€ndischem und auslĂ€ndischem Recht gegeben.

Im Wesentlichen kann man zwischen zwei verschiedenen Gesetzesarten unterscheiden, dem "case law" (Richterrecht) und dem "Statute Law" (Gesetzesrecht). Die von der Legislative erstellten Gesetze werden meist als „Rechtsquelle 2. Ranges“ betrachtet. Sehr hĂ€ufig ist es so, dass die sie interpretierenden RichtersprĂŒche erst den Inhalt festlegen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo beim Bundesgerichtshof auch schon einmal aus LehrbĂŒchern zitiert wird, verdanken die EnglĂ€nder und Amerikaner ihr Recht mehr den Richtern und weniger dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber und den Rechtsgelehrten.

Ein wichtiger Unterschied zwischen England und den USA ist die Anzahl der FĂ€lle, die das höchste Gericht zu behandeln hat. WĂ€hrend der US-amerikanische Supreme Court es jĂ€hrlich auf 2.000–3.000 FĂ€lle schafft, beschrĂ€nkt sich das englische House of Lords auf die 50 wichtigsten. In den USA kann das Gericht FĂ€lle ablehnen, wenn sie politisch zu sehr aufgeladen sind "(political question doctrine)". Dies kann im Vergleich zu Deutschland manchmal von Vorteil sein: In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bei Grundsatzfragen meist noch einen politisch richtungsweisenden Charakter.

Die Überwindung der deutschen Teilung und die vier MĂ€chte (1990)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In diesem Buch beschĂ€ftigte sich Dieter Blumenwitz mit den seit 1945 veröffentlichten Ideen und VorschlĂ€gen zur Überwindung der Teilung Deutschlands und der Verantwortung der vier HauptsiegermĂ€chte gegenĂŒber Deutschland als Ganzem. Es handelt sich jeweils um Forschungsberichte Blumenwitz’, die im Auftrag der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen erstellt worden sind.

Der erste Teil stellt eine zusammenfassende Betrachtung von VorschlĂ€gen zur Überwindung der deutschen Teilung seit 1945 dar, sowohl von Seiten der Vier MĂ€chte als auch aus deutscher Sicht. Er wurde von Blumenwitz in vier Phasen untergliedert:

Phase 1 (1945/46) erörtert den Zeitpunkt der deutschen Teilung.

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht habe das Potsdamer Protokoll erklĂ€rt, Deutschland als ein einheitliches Rechts- und Wirtschaftssubjekt erhalten zu wollen, es sei aber unter territoriale TreuhĂ€nderschaft gestellt worden. Es stellte sich bald heraus, dass sich die Interessen der SiegermĂ€chte zu „kontrĂ€r“ zueinander verhalten und deswegen eine einheitliche Regierung von Seiten des Alliierten Kontrollrates unmöglich gewesen sei. Die Teilung Deutschlands habe sich als Folge der unterschiedlichen Interessen der vier alliierten GroßmĂ€chte vollzogen.

Phase 2 (1946–1955) beschĂ€ftigte sich mit der Herausbildung des Status quo und mit den in dieser Zeit entstehenden WiedervereinigungsplĂ€nen.

Der nach dem US-Außenminister James F. Byrnes benannte Byrnes-Plan wurde von Seiten der USA vorgeschlagen. Dieser sah zwar eine Wiedervereinigung Deutschlands nicht als staatliche Reorganisation vor, wĂ€re aber eine Grundlage fĂŒr eine effektive Politik fĂŒr Gesamtdeutschland gewesen. Mit einem eigenen Plan zur Reorganisation Deutschlands habe die Sowjetunion die amerikanischen Bestrebungen abgelehnt. Dies hĂ€tte ein Auseinanderfallen der SiegermĂ€chte in zwei Parteien zur Folge gehabt.

BemĂŒhungen von Seiten der Alliierten, sich auf ein einheitliches deutschlandpolitisches Konzept zu einigen, seien in Stillstand geraten. Der Konflikt sei auf die deutsche Politikebene verlagert worden. Eine Chance auf Einigung sei hier aber auch Ende 1951 an den unterschiedlichen Vorstellungen gescheitert, wie „freie Wahlen“ zu definieren sind. Deutschland sollte nach Meinung und Vorbild der DDR volksdemokratisch organisiert sein, fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland sei die deutsche Wiedervereinigung aber nur in Form eines föderativen demokratischen Rechtsstaats in Frage gekommen.

Phase 3 (1955–1969): Versuche zur Überwindung des Status quo.

Blumenwitz betrachtete in dieser Phase unter anderem WiedervereinigungsplĂ€ne von Seiten der Westalliierten, beispielsweise schildert er den Stellenwert der deutschen Frage auf der Genfer Außenministerkonferenz und den Plan des US-Außenministers Christian Herter, den Herter-Plan. Auch beschĂ€ftigt sich Blumenwitz mit dem Heusinger-Plan, dem Eckhardt-Plan, dem Fechter/Meissner-Plan, mit der „Österreich-Lösung“ fĂŒr die DDR (die von Konrad Adenauer stammt), dem Globke-Plan, dem „Burgfriedenplan“ und zu guter Letzt mit der Friedensnote. All diese Konzepte stammten von der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Sowjetunion habe sich damit beschĂ€ftigte, eine Lösung zum Thema deutsche Teilung zu finden. In dieser Zeit sei die Zwei-Staaten-Theorie entstanden, der Entwurf eines gesamteuropĂ€ischen kollektiven Sicherheitspaktes und ein weiterer Friedensvertragsentwurf, der am 10. Januar 1959 veröffentlicht wurde. Die DDR selbst entwickelte ebenso WiedervereinigungsplĂ€ne, die sogenannten KonföderationsplĂ€ne, und die Idee der Wiedervereinigung durch Umgestaltung der Bundesrepublik in einen sozialistischen Staat marxistisch-leninistischer PrĂ€gung. Wie man erkennen könne, habe es nicht an VorschlĂ€gen gemangelt. Allerdings seien alle genannten PlĂ€ne zur Überwindung des 1955 errichteten Status quo an den zu unterschiedlichen Vorstellungen der SiegermĂ€chte von einem neu strukturierten Deutschland gescheitert. Die Sowjetunion hĂ€tte ein rechtsstaatlich demokratisches Deutschland nicht akzeptieren wollen, die westlichen SiegermĂ€chte hĂ€tten ein kommunistisch geprĂ€gtes Deutschland abgelehnt.

Phase 4 (1969–1985) handelt von der Status-quo-Politik und den Bestrebungen zur Überwindung der deutschen Teilung durch Kooperation.

Die Bundesregierung habe in dieser Phase eine „neue deutsche Ostpolitik“ entworfen, die zum Ziel eine neue europĂ€ische Friedensordnung auf Basis des Status quo gehabt hĂ€tte.
Grundlegend fĂŒr diese neue Form von Ostpolitik seien die OstvertrĂ€ge.

Zum Schluss, in der letzten genannten Phase, bezog sich Blumenwitz auf die Überlegungen seit 1985. Er fasste die Positionen kurz zusammen und erstellte auf dieser Basis einen Ausblick, wie sich die Überlegungen zum Thema Überwindung der deutschen Teilung entwickeln könnten. Laut ihm Ă€nderte die Bundesregierung ihre deutschlandpolitischen Strategien trotz Ruf nach einer „operativen Deutschlandpolitik“ nicht. Der Prozess der staatlichen Einigung Deutschlands wurde von den Zwei-plus-Vier-GesprĂ€chen begleitet. Hier wurde seiner Darstellung nach der immer noch große Einfluss der alliierten MĂ€chte deutlich. Die deutschen Regierungen konnten sich in den Verhandlungen ĂŒber innere Fragen verstĂ€ndigen, bei bedeutsamen Themen wie Sicherheit und den Grenzen Deutschlands seien die VerhandlungsausgĂ€nge allerdings weiterhin offen geblieben.

Weitere Werke
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1966 "Die Grundlagen eines Friedensvertrages mit Deutschland"
  • 1972 "Feindstaatenklauseln"
  • 1972 "Der Schutz innerstaatlicher Rechtsgemeinschaft bei Abschluss völkerrechtlicher VertrĂ€ge"
  • 1975 "Das Staatsangehörigkeitsrecht der Vereinigten Staaten, Band 7 der Sammlung geltender Staatsangehörigkeitsgesetze" (Neubearbeitung)
  • 1978 "Wehrpflicht und Zivildienst"
  • 1980 "Die deutsch-polnischen StĂ€dtepartnerschaftsabkommen"
  • 1980 "Die Darstellung der Grenzen Deutschlands in kartographischen Werken"
  • 1982 "Die OstvertrĂ€ge im Lichte des internationalen Vertragsrechts"
  • 1982 "Was ist Deutschland? Staats- und völkerrechtliche GrundsĂ€tze zur deutschen Frage" (3. Auflage 1989)
  • 1983 "Verfassungsentwicklung der dritten Welt"
  • 1985 "Der Prager Vertrag"
  • 1989 "Denk ich an Deutschland"
  • 1989 "What is Germany? Exploring Germany’s status after World War II"
  • 1992 "Staatennachfolge und Einigung Deutschlands"
  • 1992 "Das Offenhalten der Vermögensfrage in den deutsch-polnischen Beziehungen"
  • 1992 "Minderheiten und Volksgruppenrecht. Aktuelle Entwicklung"
  • 1994 "This is Germany – Germany’s legal status after unification"
  • 1995 "Volksgruppen und Minderheiten. Politische Vertretung und Kulturautonomie"
  • 1996 "The legal status of divided nations"
  • 1997 "Internationale Schutzmechanismen zur Durchsetzung von Minderheiten und Volksgruppenrechten"
  • 1998 "Interessenausgleich zwischen Deutschland und den östlichen Nachbarn"
  • 1999 "Wahlrecht fĂŒr Deutsche in Polen? Zur Möglichkeit einer Beteiligung der deutschen Bevölkerungsgruppe in Polen an den Wahlen zum Deutschen Bundestag"
  • 2000 "Positionen der katholischen Kirche zum Schutz von Minderheiten und Volksgruppen in der internationalen Friedensordnung"
  • 2000 "Das Grundrecht des Eigentums: GrundsĂ€tze und aktuelle Probleme"
  • 2001 "FĂ€lle und Lösungen zum Völkerrecht"
  • 2001 "Vorschlag einer Minderheitenschutzbestimmung in der Charta der Grundrechte der europĂ€ischen Union"
  • 2005 "Okkupation und Revolution in Slowenien (1941–1946): eine völkerrechtliche Untersuchung"

Daneben verfasste Dieter Blumenwitz etwa 250 ZeitungsaufsĂ€tze und arbeitete bei 4 BĂ€nden der Pol-educ-Reihe mitgearbeitet. Er erstellte Rechtsgutachten und erstellte etwa 25 BeitrĂ€ge (u. a. „Der Bundesrat“) Art. 50–53 GG im Bonner Kommentar zum Grundgesetz.

Auszeichnungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1981: Plakette fĂŒr Verdienste um den deutschen Osten und das Selbstbestimmungsrecht des Bundes der Vertriebenen
  • 1985: Orden al MĂ©rito de Chile
  • 1990: Medaille fĂŒr besondere Verdienste um Bayern in einem vereinten Europa (Europamedaille)
  • 1990: Preußenschild der Landsmannschaft Ostpreußen
  • 1993: Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland
  • 1995: Bayerische Verfassungsmedaille
  • 1996: Bayerischer Verdienstorden
  • 1998: EuropĂ€ischer Karlspreis der Sudetendeutschen Landsmannschaft
  • 2003: EhrendoktorwĂŒrde der Ukrainischen Freien UniversitĂ€t MĂŒnchen
  • 2004: EhrendoktorwĂŒrde der Staatlichen ForstuniversitĂ€t Lemberg (Ukraine)

Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Winfried Bausback: "Dieter Blumenwitz †". In: "Neue Juristische Wochenschrift", 2005, S. 1478–1479.
  • Winfried Bausback, Tobias H. Irmscher (Hrsg.): "Recht und Menschlichkeit. Reden und Festvortrag zur Akademischen GedĂ€chtnisfeier fĂŒr Dieter Blumenwitz". Ergon Verlag, WĂŒrzburg 2006, ISBN 3-89913-502-4 (= "WĂŒrzburger rechtswissenschaftliche Schriften", Band 63).
  • Winfried Bausback, Evangelos Konstantinou: "Nachruf auf Professor Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Blumenwitz". In: "Philo", 2/2005, S. 238–240.
Norbert Beleke (Hrsg.): "Wer ist wer? Das deutsche Who’s Who". 42. Ausgabe, Schmidt-Römhild, LĂŒbeck 2003, ISBN 3-7950-2036-0, S. 128.
Gilbert Gornig: "Liber discipulorum: Festgabe fĂŒr Dieter Blumenwitz". Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1989, ISBN 3-631-41630-X.
  • Gilbert Gornig, Dietrich Murswiek: "Nachruf auf Dieter Blumenwitz". In: Ders. (Hrsg.): "Das Recht auf die Heimat". Duncker und Humblot, Berlin 2006, ISBN 3-428-12063-9, S. 163–165 (= "Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe fĂŒr Politik und Völkerrecht", Band 23).
  • Gilbert Gornig, Burkhard Schöbener, Winfried Bausback, Tobias H. Irmscher: "Iustitia et pax. GedĂ€chtnisschrift fĂŒr Dieter Blumenwitz". Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12745-0 (= "Schriften zum Völkerrecht", Band 176).
  • Helmut Kerscher: "Konservativer Berater. Zum Tod des Völkerrechtlers Dieter Blumenwitz". In: "SĂŒddeutsche Zeitung", 6. April 2005, S. 14.
Reinhard MĂŒller: "Dieter Blumenwitz gestorben". In: "Frankfurter Allgemeine Zeitung", 5. April 2005, Nr. 78, S. 6.
  • Dieter Blumenwitz. In: Rudolf Vierhaus (Hrsg.): Deutsche Biographische EnzyklopĂ€die. 2., ĂŒberarbeitete und erweiterte Auflage. Band 1: "Aachen–Braniß". De Gruyter, Berlin 2005, ISBN 3-11-094657-2, S. 735–736 (books.google.de).
Michael WollenschlÀger: "In memoriam UniversitÀtsprofessor Dr. Dr. h. c. Dieter Blumenwitz". In: "AWR-Bulletin", 2005, 43, 1, S. 71.
  • "Nachruf auf Prof. Dr. Dieter Blumenwitz". In: Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.): "Politische Studien", 2005, 56, 401, S. 64–65.

Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Literatur von und ĂŒber Dieter Blumenwitz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Werke von und ĂŒber Dieter Blumenwitz in der Deutschen Digitalen Bibliothek
  • Suche nach „Dieter Blumenwitz“ im Online-Katalog der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (Achtung: Die Datenbasis hat sich geĂ€ndert; bitte Ergebnis ĂŒberprĂŒfen und SBB=1 setzen)
  • Kurzbiografie und Rezensionen zu Werken von Dieter Blumenwitz bei "Perlentaucher".
  • "Blumenwitz, Dieter". In: "Ostdeutsche Biografie" (Kulturportal West-Ost)

Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • ↑ Winfried Bausback, Gilbert Gornig, Tobias H. Irmscher, Burkhard Schöbener: "In Memoriam Dieter Blumenwitz". In: Ders. (Hrsg.): "Iustitia et pax. GedĂ€chtnisschrift fĂŒr Dieter Blumenwitz". Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12745-0, S. 7–16, hier S. 7.
  • ↑ ᔃ ᔇ ᶜ ᔈ ᔉ á¶  ᔍ ʰ ⁱ ÊČ á” ËĄ ᔐ ⁿ á”’ "Lebensstationen von Dieter Blumenwitz". In: Winfried Bausback, Tobias H. Irmscher (Hrsg.): "Recht und Menschlichkeit. Reden und Festvortrag zur Akademischen GedĂ€chtnisfeier fĂŒr Dieter Blumenwitz". Ergon Verlag, WĂŒrzburg 2006, ISBN 3-89913-502-4, S. 57 f.
  • ↑ Burt: "Senat an der Hochschule fĂŒr Politik gewĂ€hlt". In: "SĂŒddeutsche Zeitung", 9. August 1994, S. 29.
  • ↑ ᔃ ᔇ Michael Stolleis: "Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland". Band 4: "Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in West und Ost 1945–1990". Beck, MĂŒnchen 2012, ISBN 978-3-406-63203-7, S. 412 f.
  • ↑ ᔃ ᔇ ᶜ ᔈ ᔉ Winfried Bausback, Gilbert Gornig, Tobias H. Irmscher, Burkhard Schöbener: "In Memoriam Dieter Blumenwitz". In: Ders. (Hrsg.): "Iustitia et pax. GedĂ€chtnisschrift fĂŒr Dieter Blumenwitz". Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12745-0, S. 7–16, hier S. 8.
  • ↑ ᔃ ᔇ ᶜ Winfried Bausback, Gilbert Gornig, Tobias H. Irmscher, Burkhard Schöbener: "In Memoriam Dieter Blumenwitz". In: Ders. (Hrsg.): "Iustitia et pax. GedĂ€chtnisschrift fĂŒr Dieter Blumenwitz". Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12745-0, S. 7–16, hier S. 9.
  • ↑ "Verzeichnis der von Dieter Blumenwitz an der WĂŒrzburger Juristischen FakultĂ€t betreuten Dissertationen" und "Verzeichnis der von Dieter Blumenwitz betreuten Habilitationsschriften". In: Winfried Bausback, Tobias H. Irmscher (Hrsg.): "Recht und Menschlichkeit. Reden und Festvortrag zur Akademischen GedĂ€chtnisfeier fĂŒr Dieter Blumenwitz", Ergon Verlag, WĂŒrzburg 2006, ISBN 3-89913-502-4, S. 47–55 und 56.
  • ↑ ᔃ ᔇ Norbert Beleke (Hrsg.): "Wer ist wer? Das deutsche Who’s Who", 42. Ausgabe, Schmidt-Römhild, LĂŒbeck 2003, ISBN 3-7950-2036-0, S. 128.
  • ↑ Michael WollenschlĂ€ger: "In memoriam UniversitĂ€tsprofessor Dr. Dr. h. c. Dieter Blumenwitz". In: "AWR-Bulletin", 2005, 43, 1, S. 71.
  • ↑ Winfried Bausback, Gilbert Gornig, Tobias H. Irmscher, Burkhard Schöbener: "In Memoriam Dieter Blumenwitz". In: Ders. (Hrsg.): "Iustitia et pax. GedĂ€chtnisschrift fĂŒr Dieter Blumenwitz", Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12745-0, S. 7–16, hier S. 16.
  • ↑ amnesty journal Oktober 1997 (Memento vom 4. MĂ€rz 2016 im "Internet Archive")
  • ↑ "Colonia Dignidad – Aus dem Innern einer deutschen Sekte", Teil 3: "Blick in den Abgrund" (Min. 35:28 bis 35:45). Dokumentarfilm, Deutschland 2020 (abgerufen am 12. Mai 2022).
  • ↑ "Ein Orden fĂŒr Verdienste um das bayerische Volk". In: "SĂŒddeutsche Zeitung", 3. Juli 1996, S. 45.
Section links: (163 Articles)


Article Resources

List of all 163 referenced articles
Search for articles that mention 'Dieter Blumenwitz'
Read this article in another language
Download article PDF for offline access (https://de.wikipedia.org)
Source on Wikipedia website (https://de.wikipedia.org)


--

Gemipedia Home
Go to Article
Using Deutsch (German) Wikipedia. Change Language?

--
Size: 24.65 KB. 64.21% smaller than original: 68.86 KB đŸ€ź
Fetched: 804 ms. Converted: 553 ms. 🐇

Made with 📚 and ❀ by Acidus (mailto://)

All Wikipedia content is licensed under CC BY-SA 3.0

Response: 20 (Success), text/gemini
Original URLgemini://gemi.dev/cgi-bin/wp.cgi/view/de?Dieter+Blumenwitz
Status Code20 (Success)
Content-Typetext/gemini; charset=utf-8; lang=de