Zwei-plus-Vier-Vertrag
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Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollstĂ€ndiger amtlicher Titel: "Vertrag ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland"; daher auch kurz als "Regelungsvertrag" bezeichnet) ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (den namensgebenden "zwei" deutschen Staaten) einerseits sowie Frankreich, der Sowjetunion, GroĂbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits. Er machte den Weg fĂŒr die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. MĂ€rz 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde durch die Sowjetunion, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft. Die hiermit verbundene endgĂŒltige Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten dieser "vier" MĂ€chte und ihrer entsprechenden Vereinbarungen und BeschlĂŒsse teilten die Regierungen der Vier MĂ€chte durch entsprechende Verbalnoten vom 5. April 1991 dem GeneralsekretĂ€r der Vereinten Nationen in einer Bekanntmachung an alle Staaten mit. Die beiden deutschen Staaten wiederum erklĂ€rten mit der im Regelungsvertrag zum Ausdruck gebrachten Anerkennung der Oder-NeiĂe-Grenze, dass das vereinte Deutschland endgĂŒltig auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete und damit auf etwa ein Viertel des frĂŒheren deutschen Staatsgebietes verzichten werde.
Als Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Deutschen wurde der Umstand angesehen, dass es keine âViermĂ€chtekonferenz ĂŒber Deutschlandâ gab, also ohne deutsche Beteiligung. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag gilt deswegen als die endgĂŒltige Friedensregelung mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und markiert somit das Ende der Nachkriegszeit. Die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen werden als ein MeisterstĂŒck der internationalen Diplomatie beurteilt. Innerhalb kĂŒrzester Zeit wurden Probleme gelöst, die eine ganze Epoche geprĂ€gt und gestaltet hatten.
Entstehung
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Zusammenkunft der ersten GesprĂ€chsÂrunde nach der in Ottawa vereinbarten Formel â2+4â auf BeamtenÂebene im AuswĂ€rtigen Amt am 14. MĂ€rz 1990 (rechts: Dieter Kastrup, MinisterialÂdirektor und DelegationsÂleiter der BundesÂrepublik DeutschÂland; 4. v. l.: BundesÂauĂenÂminister Hans-Dietrich Genscher)
Nach dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 war die Möglichkeit einer Wiedervereinigung Deutschlands auf die internationale Agenda gekommen. Mit der Zuspitzung der wirtschaftlichen und demographischen Krise der DDR gewann diese Frage innerhalb weniger Wochen an Dringlichkeit. Dies zeigte sich deutlich, als der Runde Tisch am 28. Januar die Volkskammerwahl vom 6. Mai auf den 18. MĂ€rz 1990 vorverlegte, weil andernfalls zu befĂŒrchten stand, dass sie gar nicht mehr stattfinden wĂŒrde. Damit war klar, dass die internationalen Aspekte der deutschen Frage zeitnah geregelt werden mussten, die nach dem Zweiten Weltkrieg nur vorbehaltlich eines Friedensvertrags geklĂ€rt worden waren. Im Einzelnen ging es um die Vorbehaltsrechte der Alliierten und die vollstĂ€ndige SouverĂ€nitĂ€t Deutschlands, um seine Grenzen, seine BĂŒndniszugehörigkeit und die auf seinem Staatsgebiet stationierten auslĂ€ndischen Truppen. Als Rahmen kamen die Konferenz ĂŒber Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) oder regulĂ€re Friedensverhandlungen mit sĂ€mtlichen Staaten, die sich 1945 im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich befunden hatten, in Frage. Eine solche âMammutkonferenzâ (Hans-Ulrich Wehler) wĂ€re aber zeitlich und organisatorisch sehr aufwĂ€ndig gewesen. AuĂerdem wĂ€ren dabei die Forderungen sĂ€mtlicher SiegermĂ€chte nach Reparationen bzw. nach EntschĂ€digung ihrer StaatsbĂŒrger auf die Verhandlungsagenda gekommen. Stattdessen schlug Dennis Ross, der Leiter des Politischen Planungsstabs im AuĂenministerium der Vereinigten Staaten ein zweigleisiges Verfahren mit einer deutlich reduzierten Zahl von Beteiligten vor: ZunĂ€chst sollten die beiden deutschen Staaten bilateral die Fragen der inneren Einigung klĂ€ren, um dann gemeinsam mit den vier SiegermĂ€chten die Ă€uĂeren Fragen zu behandeln. Diesem Format stimmten am 13. Februar 1990 alle Beteiligten am Rande der âOpen-Skiesâ-Konferenz der KSZE in Ottawa grundsĂ€tzlich zu. Die polnische Regierung forderte zwar, an den Verhandlungen beteiligt zu werden, doch beschied der PrĂ€sident der Vereinigten Staaten George H. W. Bush dem MinisterprĂ€sidenten Tadeusz Mazowiecki im MĂ€rz 1990 telefonisch, er vertraue auf die deutsche Bundesregierung, und Mazowiecki solle das auch tun. Damit war klar, dass eine gleichberechtigte Teilnahme Polens nicht in Frage kam. Auch der sowjetische AuĂenminister Eduard Schewardnadse drĂ€ngte die Polen, dem Zwei-plus-Vier-Format zuzustimmen. Den Regierungen Italiens und der Niederlande, die ebenfalls Interesse an einer Teilnahme bekundet hatten, beschied BundesauĂenminister Genscher: âYou are not part of the gameâ. Sie fĂŒgten sich.
Der Paraphierung des Vertrages fĂŒr eine âabschlieĂende Regelungâ (im Englischen "final settlement") der bis dahin teils ungeklĂ€rten deutschen Frage gingen die "Zwei-plus-Vier-GesprĂ€che" der sechs AuĂenminister und ihrer Beamten voraus, die in vier Runden am 5. Mai in Bonn, am 22. Juni im Schloss Schönhausen in Ost-Berlin, am 17. Juli in Paris (unter Beteiligung der Republik Polen) sowie am 12. September in Moskau stattfanden. Auf bundesdeutscher Seite wurden diese Verhandlungen im Wesentlichen von dem Politischen Direktor im AuswĂ€rtigen Amt Dieter Kastrup gefĂŒhrt, der engen Kontakt hielt mit seinen Kollegen John Weston, Bertrand Dufourcq vom MinistĂšre des Affaires Ă©trangĂšres sowie Robert Zoellick und Raymond Seitz vom State Departement. Die eigentlich wichtigen Verhandlungen wurden nicht in diesen Konferenzen gefĂŒhrt, sondern von den Staats- und Regierungschefs, die sich im Laufe des Jahres 1990 bilateral und multilateral in verschiedenen Formaten trafen.
Die Ausgangslage war schwierig, da alle SiegermĂ€chte bis auf die USA Vorbehalte gegen eine deutsche Wiedervereinigung hatten. Insbesondere die britische Regierung unter Premierministerin Margaret Thatcher fĂŒrchtete ein âViertes Reichâ und sah sich darin durch die Europawahl in Deutschland 1989 und Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 1989 bestĂ€rkt, als mit den Republikanern zum ersten Mal seit langem eine deutsche rechtsextreme Partei erfolgreich war. Der französische StaatsprĂ€sident François Mitterrand machte sich die polnische Forderung zu eigen, die Oder-NeiĂe-Grenze mĂŒsse vor einer Vereinigung der beiden deutschen Staaten in einem völkerrechtlichen Vertrag garantiert werden â dies wollte Bundeskanzler Helmut Kohl aus RĂŒcksicht auf die Vertriebenen, die mehrheitlich CDU wĂ€hlten, möglichst lange vermeiden. Michail Gorbatschow, der StaatsprĂ€sident der Sowjetunion, stellte Anfang MĂ€rz klar, eine Mitgliedschaft des wiedervereinigten Deutschlands in der NATO sei nicht hinnehmbar. Bereits am 10. Februar 1990 hatte sich Gorbatschow beim Staatsbesuch von Kanzler Kohl in Moskau zwar mit einer Wiedervereinigung grundsĂ€tzlich einverstanden erklĂ€rt, doch mĂŒsse Deutschland kĂŒnftig blockfrei sein.
Es gelang Kohl und seinen Mitarbeitern jedoch, diese Vorbehalte in den kommenden Wochen abzubauen. So vereinbarte der Bundeskanzler mit dem französischen StaatsprĂ€sidenten, die EuropĂ€ische Gemeinschaft (EG) zu einer politischen Union auszubauen, wie sie dann 1992 mit dem Vertrag von Maastricht geschaffen wurde. Dies schuf Vertrauen, ebenso wie die Volkskammerwahl vom 18. MĂ€rz, die Kohls Wiedervereinigungskurs mit 48,15 % der abgegebenen Stimmen fĂŒr die Allianz fĂŒr Deutschland eindrucksvoll bestĂ€tigte. Auf dem Sondergipfel der EG am 28. April 1990 in Dublin begrĂŒĂten die versammelten Staats- und Regierungschefs die beabsichtigte Vereinigung von Bundesrepublik und DDR vorbehaltlos und beschlossen fĂŒr letztere Ăbergangsregelungen, um sie schrittweise in die EG einzugliedern. In der Frage der NATO-Zugehörigkeit hatte sich der ursprĂŒnglich kompromissbereite Kohl auf amerikanisches Anraten auf die Position festgelegt, dass das vereinigte Deutschland Mitglied sein mĂŒsse. Allenfalls konnte er sich in einer von seinem Berater Horst Teltschik angeregten Formulierung vorstellen, dass sich eine âEinschrĂ€nkung der NATO-PrĂ€senz nur auf deren StreitkrĂ€fte, nicht aber auf die ZustĂ€ndigkeit des BĂŒndnisses beziehenâ sollte, die auf das Gebiet der DDR ausgedehnt werden wĂŒrde. Um die Sowjetunion dazu zu bewegen, dem zuzustimmen, bot Kohl am 23. April Botschafter Juli Alexandrowitsch Kwizinski an, eine enge Zusammenarbeit auf vielen Gebieten und einen gegenseitigen Gewaltverzicht in einem bilateralen Vertrag zu vereinbaren. Zwar reagierte dieser, wie Manfred Görtemaker schreibt, âgeradezu euphorischâ, doch reichte dies nicht aus: Bei dem ersten AuĂenministertreffen im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Formats in Bonn verlangte der sowjetische AuĂenminister Schewardnadse die Ablösung der bestehenden MilitĂ€rbĂŒndnisse durch eine gesamteuropĂ€ische kooperative Sicherheitsstruktur. Damit stieĂ er auf Widerspruch seiner Kollegen James Baker (USA), Douglas Hurd (GroĂbritannien), Roland Dumas (Frankreich) und Hans-Dietrich Genscher (Bundesrepublik Deutschland), wohingegen sich DDR-AuĂenminister Markus Meckel durchaus vorstellen konnte, dass das vereinigte Deutschland bis zum Aufbau der von der Sowjetunion gewĂŒnschten Sicherheitsstrukturen noch eine Zeitlang Mitglied einer reformierten NATO bleiben könne. Schewardnadse schlug nun vor, die BĂŒndnisfrage erst nach der Wiedervereinigung zu klĂ€ren; bis dahin wĂŒrden die alliierten Vorbehaltsrechte fortdauern. Genscher lehnte diese Entkoppelung zunĂ€chst nicht ab. Nach einer Intervention Kohls erklĂ€rte er aber am 10. Mai vor dem Deutschen Bundestag, dass das vereinte Deutschland nicht mit offenen Fragen belastet werden dĂŒrfe.
Die unnachgiebige Haltung Schewardnadses, die auch Baker und Mitterrand bei ihren Staatsbesuchen in Moskau nicht aufweichen konnten, war in den inneren Schwierigkeiten der Sowjetunion begrĂŒndet: Am 11. MĂ€rz hatte sich die Litauische Sozialistische Sowjetrepublik fĂŒr unabhĂ€ngig erklĂ€rt, wogegen die sowjetische Zentralregierung weder durch Wirtschaftssanktionen noch durch Entsendung von KGB-Truppen etwas ausrichten konnte. Zudem war sie selbst in eine schwere Finanzkrise geraten. Weiterhin dominierte sowohl in der sowjetischen Ăffentlichkeit wie bei den Konservativen und dem MilitĂ€r die Vorstellung, die sowjetische FĂŒhrung sei wie bisher gegen eine NATO-Mitgliedschaft eines vereinten Deutschland, so dass die Gefahr bestand, dass u. a. Gorbatschow, sofern anderslautende Nachrichten vorher bekannt werden wĂŒrden, auf dem XXVIII. Parteitag der KPdSU, der im Juli anstand, nicht die notwendigen Mehrheiten mehr bekommen wĂŒrde. Um Gorbatschow zu helfen, hatten Kohl und Mitterrand mit Zustimmung Bushs bereits am 26. April den litauischen PrĂ€sidenten Vytautas Landsbergis brieflich gebeten, die UnabhĂ€ngigkeit auszusetzen, was dieser am 29. Juni umsetzte. WĂ€hrend des Gipfeltreffens in Washington am 31. Mai bekannte sich Gorbatschow zum sogenannten Helsinki-Prinzip, das allen Unterzeichnern der Schlussakte von Helsinki von 1975 das Recht zubilligte, ihre BĂŒndnisse frei zu wĂ€hlen. Damit wurde ein Durchbruch in der BĂŒndnisfrage erzielt. Gorbatschow kehrte ohne Kreditzusage, aber doch mit einem amerikanisch-sowjetischen Handelsvertrag nach Moskau zurĂŒck. Und die Bundesregierung organisierte einen Kredit in Höhe von fĂŒnf Milliarden DM fĂŒr die Sowjetunion, fĂŒr die sie die BĂŒrgschaft ĂŒbernahm. Diese Zusage hatte Kohl am 21. Mai gegenĂŒber den Bankiers Wolfgang Röller und Hilmar Kopper damit begrĂŒndet, dass ein Bauer âvor einem aufziehenden Gewitter die Ernte rechtzeitig in die Scheune einbringenâ mĂŒsse. AuĂerdem zeigte sich die Bundesrepublik in der Frage der StĂ€rke der Bundeswehr kompromissbereit, und am 6. Juli 1990 verabschiedete der NATO-Gipfel in London eine ErklĂ€rung, wonach der Warschauer Pakt ânicht mehr als Gegnerâ angesehen werde; die versammelten Staats- und Regierungschefs kĂŒndigten eine Reduzierung ihrer Kernwaffen und eine Abkehr von der Strategie der Flexible Response und der Vorneverteidigung an; auch sollte die NATO von einer militĂ€rischen in eine politische Organisation bzw. Allianz umgeformt und die KSZE aufgewertet werden. Bereits im Juni hatten die NATO-AuĂenminister bei ihrem Treffen im schottischen Turnberry erklĂ€rt, man wolle keinen einseitigen Vorteil aus der deutschen Wiedervereinigung ziehen, vielmehr sei man bereit, die sowjetischen Sicherheitsinteressen zu berĂŒcksichtigen.
TatsĂ€chlich konnte Gorbatschow sich auf dem Parteitag, wo namentlich seine bzw. Schewardnadses Deutschlandpolitik als Teil der Generalfrage, wer Osteuropa fĂŒr die Sowjetunion verloren habe, scharf kritisiert worden war, durchsetzen. Am 10. Juli wurde er mit deutlicher Mehrheit als Staats- und Parteichef wiedergewĂ€hlt. Zwei Tage nach Ende des Parteitags reisten Kohl und Genscher nach Moskau, wo Gorbatschow nun konzedierte, dass das vereinigte Deutschland Mitglied der NATO sein könne; ihr Geltungsbereich solle sich aber fĂŒr eine Ăbergangszeit nicht auf das Territorium der DDR erstrecken, solange dort noch sowjetische Truppen stationiert waren. Gorbatschow lud Kohl in seine Datscha in Archys im Bezirk Stawropol im Kaukasus ein, wo die GesprĂ€che in entspannter, teils privater AtmosphĂ€re fortgesetzt wurden. Hier wurden die restlichen Fragen geklĂ€rt: Das vereinigte Deutschland werde sofort seine volle SouverĂ€nitĂ€t erhalten, verzichte aber auf ABC-Waffen, die Bundeswehr dĂŒrfe höchstens 370.000 Mann umfassen. Ăber die militĂ€rische Obergrenze hatten sich Genscher und Kohl noch auf dem Hinflug gestritten: Der Kanzler hatte nicht unter 400.000 Mann gehen wollen, Genschers Vorstellung, es könnten auch nur 350.000 Mann sein, laufe auf die Schaffung einer Berufsarmee hinaus.
Diese scheinbar weitgehende und plötzliche sowjetische Konzilianz rechtfertigte Schewardnadse gegenĂŒber seinen konsternierten Mitarbeitern:
>âWir sind auĂerstande, Deutschlands Vereinigung zu stoppen, es sei denn mit Gewalt. Doch das kĂ€me einer Katastrophe gleich. Wenn wir uns einer Beteiligung an diesem ProzeĂ entziehen wĂŒrden, so wĂŒrden wir vieles einbĂŒĂen. Wir wĂŒrden keine Grundlagen fĂŒr das neue VerhĂ€ltnis zu Deutschland schaffen und die gesamteuropĂ€ische Situation beeintrĂ€chtigen.â
In einer Pressekonferenz bezeichnete Kohl am 17. Juli die Ergebnisse seiner Russlandreise als âDurchbruch auf dem Weg zur Regelung der Ă€uĂeren Aspekte der deutschen Einheitâ. Dies wird von Hans-Ulrich Wehler als âanheimelnde Legendeâ abgetan, da Gorbatschow bereits bei seinem Staatsbesuch in den USA Anfang Juni gegenĂŒber PrĂ€sident Bush eine BĂŒndnisfreiheit des vereinigten Deutschland konzediert hatte. Bush hatte das dem Bundeskanzler auch telefonisch mitgeteilt, der die Tragweite der Information aber nicht erfasst habe.
Das Zwei-plus-Vier-Treffen in Paris nahm die bundesdeutsch-sowjetischen Vereinbarungen zur Kenntnis. StaatssekretĂ€r Hans-JĂŒrgen Misselwitz, der nach Meckels RĂŒcktritt am 20. August die DDR vertrat, zeigte sich aber unzufrieden, dass seine Regierung in die GesprĂ€che in Moskau und im Kaukasus nicht einbezogen worden war, doch spielte die DDR in diesem Prozess schon keine Rolle mehr: Man hörte die Ansicht des StaatssekretĂ€rs ruhig an und ging zur Tagesordnung ĂŒber. Wichtiger war die Haltung des polnischen AuĂenministers Krzysztof Skubiszewski, der diesmal an den Beratungen teilnahm. Nachdem ihm zugesagt geworden war, die endgĂŒltige Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze in das verbindliche Abschlussdokument der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen aufzunehmen, bestand er nicht mehr darauf, dass sie vor der Wiedervereinigung ausgesprochen werden mĂŒsse. AuĂerdem vereinbarten Genscher und Schewardnadse einen Generalvertrag ĂŒber die kĂŒnftige deutsch-sowjetische Zusammenarbeit und einen Ăberleitungsvertrag ĂŒber die auf deutschem Boden stationierten Truppen.
Ende August meldete Schewardnadse Bedarf an weiterer deutscher Finanzhilfe an, andernfalls könnte sich der Abzug der sowjetischen Truppen bis 1997 verzögern. Nach einigem Feilschen einigte man sich am 10. September auf einen weiteren Kredit von 15 Milliarden DM, davon drei Milliarden zinslos. Zwei Tage spĂ€ter kamen die sechs AuĂenminister zum Abschluss der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen in Moskau zusammen. Ort war das Hotel "Oktjabrskaja" (âOktoberâ), der bisherige Tagungsort der Warschauer Vertragsorganisation.
Bis zuletzt war der Ausgang der Verhandlungen in Moskau fraglich gewesen. Nachdem Gorbatschow und Kohl am 10. September telefonisch den besonders umstrittenen Abzug der sowjetischen Truppen aus dem Bundesgebiet auf den Zeitraum bis Ende 1994 festgelegt hatten, wuchsen vor allem die Bedenken auf französischer und britischer Seite. Die Regierungen beider LĂ€nder waren bis dahin davon ausgegangen, dass die Wiedervereinigung wegen sowjetischer Bedenken erst in weiter Zukunft zustande kommen wĂŒrde. Letztlich erkannte die Sowjetunion, dass sie âvon einem saturierten sowie einem fest in die westlichen Gemeinschaften integrierten Deutschland gröĂere Wirtschaftshilfe erwarten konnte.â Man ging davon aus, dass der âreduzierte EinfluĂ der Sowjetunion in Mitteleuropa [âŠ] politisch kompensiertâ werde âdurch die in Aussicht genommenen neuen Formen der Zusammenarbeit mit dem vereinten Deutschlandâ, wie etwa die dem deutsch-sowjetischen VerhĂ€ltnis verliehene âneue QualitĂ€tâ.
Die Regierung Thatcher unternahm noch einen letzten Versuch, die Einigung zu verzögern, indem sie forderte, nach einer Wiedervereinigung auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR militĂ€rische Manöver abhalten zu dĂŒrfen. Von sowjetischer Seite wurde dies, wie von den Briten erwartet, entschieden abgelehnt. In einer nĂ€chtlichen Verhandlungsrunde vom 11. auf den 12. September setzte der amerikanische AuĂenminister Baker auf Betreiben Genschers bei den Briten insoweit einen Verzicht auf weitreichende NATO-Manöver im Osten Deutschlands durch, als man sich auf eine zusĂ€tzliche Protokollnotiz einigte, wonach diese nur unter BerĂŒcksichtigung der Sicherheitsinteressen der Sowjetunion abgehalten werden sollen; die Bundesregierung eines vereinigten Deutschland wĂŒrde demnach in vernĂŒnftiger und verantwortungsvoller Weise ĂŒber die Anwendung des Wortes âverlegtâ entscheiden, also unter BerĂŒcksichtigung der Sicherheitsinteressen jeder Vertragspartei. Somit war Thatchers Versuch vereitelt worden. In Artikel 7 Abs. 1 des Vertrags heiĂt es:
>âDie Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich GroĂbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhĂ€ngenden vierseitigen Vereinbarungen, BeschlĂŒsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier MĂ€chte aufgelöst.â
Unter dem Titel âVertrag ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschlandâ verzichteten die vier MĂ€chte, die Hauptalliierten im Zweiten Weltkrieg, auf ihr Vorbehaltsrecht in Bezug auf Deutschland. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde erst 1991 durch alle Vertragsstaaten â zuletzt am 4. MĂ€rz 1991 durch den Obersten Sowjet der UdSSR â ratifiziert. In Kraft treten sollte der Vertrag mit Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde. Dies war bis zum Schluss hochumstritten und keineswegs gesichert, weshalb die Vertreter Frankreichs, der Sowjetunion, GroĂbritanniens und der USA am 1. Oktober 1990 in New York eine ErklĂ€rung abgaben, nach der ihre âRechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrags ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland ausgesetztâ seien.
Am 13. MĂ€rz 1991 flog das sowjetische MilitĂ€r den ehemaligen Staatschef der DDR Erich Honecker trotz deutschen Haftbefehls vom 30. November 1990 gemeinsam mit seiner Frau Margot aus dem MilitĂ€rhospital Beelitz-HeilstĂ€tten bei Potsdam nach Moskau aus und entzog Honecker somit vorlĂ€ufig einem Prozess in Deutschland. Dies bedeutete tatsĂ€chlich eine Verletzung der deutschen SouverĂ€nitĂ€t: Die sowjetischen MilitĂ€rbehörden verstieĂen damit de facto gegen den Vertrag vom 12. Oktober 1990 ĂŒber die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die ModalitĂ€ten des planmĂ€Ăigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und gegen das Völkerrecht. Die Sowjetunion rechtfertigte die Aktion als âhumanitĂ€re Hilfeleistungâ fĂŒr Honecker, der sich als âpolitischer FlĂŒchtlingâ verstand, wobei der Vorgang ânicht politisch befrachtet werden sollteâ, so der sowjetische Gesandte in Berlin, Igor Maximytschew. Die Bundesregierung verhinderte Honeckers Verbringung nach Moskau nicht und reagierte erst 30 Stunden spĂ€ter mit der Einbestellung des sowjetischen Botschafters ins Kanzleramt. Die Ratifikationsurkunde wurde von sowjetischer Seite erst am 15. MĂ€rz 1991, also nach Honeckers Flucht, von Botschafter Wladislaw Terechow an BundesauĂenminister Genscher ĂŒbergeben und der gebilligte â2+4â-Vertrag trat erst dadurch in Kraft, gleichwohl schon mit der Aussetzungs-ErklĂ€rung der AuĂenminister der vier GroĂmĂ€chte offiziell âdie TĂ€tigkeit aller entsprechenden Einrichtungen [âŠ] ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands ebenfalls ausgesetztâ worden war.
Bestimmungen des Vertrages
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Der Vertrag â er wird auch als "SouverĂ€nitĂ€tsvertrag" bezeichnet â regelt in zehn Artikeln einvernehmlich die auĂenpolitischen Aspekte wie auch sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Vereinigung und wird hinsichtlich seiner Wirkung auch als Friedensvertrag zwischen Deutschland und den SiegermĂ€chten sowie Polen behandelt, auch wenn â weil âpraktisch gegenstandslosâ â er âausdrĂŒcklich diese Bezeichnung nicht erhieltâ (s. u.) und selbst im Potsdamer Abkommen stattdessen eine âfriedensvertragliche Regelungâ vorgesehen war. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag bildet damit âpraktisch das auĂenpolitische Grundgesetz des vereinten Deutschlandâ. Durch die Beendigung noch bestehender alliierter Hoheitsrechte wurden unter anderem die bis dahin gĂŒltigen "Potsdamer BeschlĂŒsse" abgelöst. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der deutschen Einheit. AuĂerdem wurden Rechte und Verantwortlichkeiten der Regierungen der Französischen Republik, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten beendet, die RestbestĂ€nde der aus der Berliner ErklĂ€rung von 1945 herrĂŒhrenden âsupreme authority in Germanyâ (oberste Regierungsgewalt) waren. Deutschland erlangte âdemgemÀà volle SouverĂ€nitĂ€t ĂŒber seine inneren und Ă€uĂeren Angelegenheitenâ unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland" ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Inkrafttreten des Vertrags, faktisch bereits am 3. Oktober 1990, zurĂŒck. In der PrĂ€ambel heiĂt es:
>â[âŠ] in dem BewuĂtsein, daĂ ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben, [âŠ]
>eingedenk der Prinzipien der in Helsinki unterzeichneten SchluĂakte der Konferenz ĂŒber Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
>in Anerkennung, daĂ diese Prinzipien feste Grundlagen fĂŒr den Aufbau einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa geschaffen haben, [âŠ]
>in Anerkennung dessen, daĂ dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier MĂ€chte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren, [âŠ]â
â PrĂ€ambel des Vertrages ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland
- Das Staatsgebiet des vereinten Deutschlands wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.
- Die bestehenden Grenzen sind endgĂŒltig. Das "vereinigte" Deutschland verpflichtet sich, keine GebietsansprĂŒche zu erheben, beispielsweise auf die seit dem Zweiten Weltkrieg "de facto", jedoch damals nicht völkerrechtlich zu Polen und der Sowjetunion gehörenden Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-NeiĂe-Linie. Die DDR hatte sie bereits 1950 im Görlitzer Abkommen als âStaatsgrenze zwischen Deutschland und Polenâ anerkannt und als âunantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenzeâ bezeichnet. Die Bundesrepublik anerkannte sie in den OstvertrĂ€gen 1970 (Warschauer und Moskauer Vertrag), ohne allerdings die Möglichkeit einer einvernehmlichen Neuregelung in einem spĂ€teren Friedensvertrag auszuschlieĂen. Nun verpflichtete sie sich in einem Pactum de contrahendo mit Polen, einen völkerrechtlich bindenden Vertrag ĂŒber die gemeinsame Grenze abzuschlieĂen.
- Das vereinigte Deutschland bekrÀftigt sein Bekenntnis zum Frieden und verzichtet auf atomare, biologische und chemische Waffen.
- Die TruppenstĂ€rke der deutschen StreitkrĂ€fte wird von weit ĂŒber 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschrĂ€nkt.
- Die sowjetische Westgruppe der Truppen (GSTD) wird vom Gebiet der ehemaligen DDR und des Landes Berlin bis spÀtestens 1994 abgezogen.
- Die ViermÀchte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet.
- Der Vertrag stellt die volle innere und Ă€uĂere SouverĂ€nitĂ€t des vereinigten Deutschland her.
- âDie Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daĂ die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend fĂŒr die Bestimmungen, die in der PrĂ€ambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.â (Art. 1 Absatz 4)
- âDie Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklĂ€ren, daĂ das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Ăbereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.â (Art. 2 Satz 3)
Eine zusĂ€tzliche Note schrieb deutscherseits die Bodenreform in der DDR fĂŒr alle Zeiten fest.
Die Unterzeichner waren die AuĂenminister Hans-Dietrich Genscher fĂŒr die Bundesrepublik, Lothar de MaiziĂšre fĂŒr die DDR (nach dem Ausscheiden von Markus Meckel aus der Regierung de MaiziĂšre), Roland Dumas fĂŒr Frankreich, Eduard Schewardnadse fĂŒr die UdSSR, Douglas Hurd fĂŒr GroĂbritannien und James Baker fĂŒr die USA. Da die Volkskammer das Staatssymbol der DDR mit Hammer, Zirkel und Ăhrenkranz bereits abgeschafft hatte, fĂŒhrte die DDR-Delegation keinen amtlichen Stempel mit. Die Sowjetunion hĂ€tte ohne das Siegel die Unterschrift fĂŒr die DDR und somit die Echtheit der Urkunde aber nicht anerkannt, deshalb musste eigens ein Sondergesandter aus der nahegelegenen Botschaft einen ausgedienten Stempel mit dem Emblem herbeischaffen.
Der Völkerrechtler Dieter Blumenwitz schreibt:
>âDie beiden deutschen Staaten handelten nur im eigenen Namen und nicht als Vertreter Deutschlands [âŠ]. GemÀà Art. 8 I 2 des Vertrages hat dann jedoch die Ratifikation âauf deutscher Seite durch das vereinte Deutschlandâ zu erfolgen; der Vertrag soll âfĂŒr das vereinte Deutschlandâ in Kraft treten (Art. 9 S. 1) und âdaher fĂŒr das vereinte Deutschlandâ auch gelten (Art. 8 I 2). [âŠ]
>Politisch soll durch die gewĂ€hlte Verfahrensweise sichergestellt werden, daĂ BrĂŒche und Verwerfungen in den zwischenstaatlichen Beziehungen, wie sie in FĂ€llen der Staatensukzession vorkommen können, vermieden werden. Es ist zwar ungewöhnlich, daĂ ein Rechtssubjekt als âVerhandlungsstaatâ den Vertragstext abfaĂt und annimmt, ein anderes Rechtssubjekt aber seine Zustimmung bekundet, durch den Vertragstext gebunden zu sein; es ist jedoch grundsĂ€tzlich möglich, daĂ ein Staat einer vertraglichen Regelung zustimmt und rechtlich gebunden wird, obgleich er nicht âVerhandlungsstaatâ war.â
Die sowjetischen Ehrenmale und Friedhöfe wie in Berlin im Treptower Park oder Tiergarten als sowjetische KriegsgrĂ€berstĂ€tten waren im Rahmen des Vertrags ein wichtiger Verhandlungspunkt der sowjetischen Seite zur deutschen Wiedervereinigung. Die Bundesrepublik verpflichtete sich daher im "Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation ĂŒber KriegsgrĂ€berfĂŒrsorge", den Bestand der Denkmale dauerhaft zu gewĂ€hrleisten, sie zu unterhalten und zu reparieren. Jedwede VerĂ€nderungen der KriegsgrĂ€ber bedĂŒrfen daher der Zustimmung Russlands.
Anstatt eines Friedensvertrages
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Als die politisch geforderte und rechtlich notwendige Friedensregelung mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg markiert der Zwei-plus-Vier-Vertrag das Ende der Nachkriegszeit â Deutschland einschlieĂlich Berlins ist infolgedessen endgĂŒltig von besatzungsrechtlichen BeschrĂ€nkungen befreit â und gilt als ein maĂgeblicher diplomatischer Beitrag zur Friedensordnung in Europa. Der Vertrag wird als sogenannter "Statusvertrag" angesehen, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.
Die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages war Voraussetzung der Vier MÀchte zu deren Zustimmung zur deutschen vollstÀndigen SouverÀnitÀt, da ein gesonderter Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen worden war. Der Rechtswissenschaftler Klaus Stern schreibt:
>âEin zusĂ€tzlicher Friedensvertrag ist daher weder geplant noch machte er Sinn. Alles, was ein Friedensvertrag fĂŒglich enthalten sollte, ist mithin geregelt. Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern.â
Ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung: Diese kann auch durch einseitige ErklĂ€rungen, gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen. Das bestehende EinverstĂ€ndnis findet sich im ĂŒbertragenen Sinne in der Sprachregelung "anstatt eines Friedensvertrages" wieder; diese wurde auch getroffen, um âu. a. eventuell noch nicht erledigte[n] Reparationsforderungen einzelner Drittstaatenâ nicht nachkommen zu mĂŒssen. Dies bezog sich insbesondere auf Griechenland, dessen Forderungen in der Vergangenheit mit Verweis auf einen kĂŒnftigen Friedensvertrag abgewiesen wurden. An einem âFriedensvertragâ könne man âaus finanziellen ErwĂ€gungen kein Interesse habenâ, so der StaatssekretĂ€r Friedrich Voss. Es âhĂ€tte zwangslĂ€ufig alle frĂŒheren Kriegsgegner des Deutschen Reiches als potentielle Vertragspartner auf den Plan gerufen [âŠ]â, woran aber â[w]eder die Vier MĂ€chte noch die beiden deutschen Staaten [âŠ] ein Interesse [haben konnten]â. Es ĂŒberwog vor allem das Argument, dass die vier MĂ€chte USA, Frankreich, GroĂbritannien und UdSSR die ausschlieĂliche Kompetenz ĂŒber Deutschland als Ganzes innehatten. Insofern konnte die westdeutsche Diplomatie die unmittelbare Beteiligung anderer Staaten an der vertraglichen âabschlieĂenden Regelung in bezug auf Deutschlandâ verhindern. Darin waren sich alle beteiligten Vertragspartner einig. Denn âdie Beteiligung der europĂ€ischen Nachbarn, aller 35 KSZE-Staaten oder gar der 65 Kriegsgegner des Zweiten Weltkrieges hĂ€tte nicht nur das Verfahren unzutrĂ€glich verlĂ€ngert; weitere Beteiligte hĂ€tten ihre Zustimmung vermutlich gern an die ErfĂŒllung alter und neuer Reparationsforderungen geknĂŒpft.â
In einem internen Papier des AuswĂ€rtigen Amts vom 21. MĂ€rz 1990 heiĂt es:
>â45 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs und weit ĂŒber 30 Jahre nach der von den Alliierten zu unterschiedlichen Zeiten erklĂ€rten Beendigung des Kriegszustandes, nach Jahrzehnten friedlicher und vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der internationalen Staatengemeinschaft und nach umfangreichen fĂŒr die Regelung der Kriegsfolgen erbrachten Leistungen hat die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren.â
Der Rechtsstandpunkt, wonach es 1990 fĂŒr eine Regelung der Reparationsfrage zu spĂ€t sei, gilt als âvölkerrechtlicher Spagatâ, da die Bundesregierung zuvor, etwa auf der Londoner Schuldenkonferenz 1952 und im Ăberleitungsvertrag 1954 erklĂ€rt hatte, die Reparationsfrage könne endgĂŒltig erst im Rahmen einer friedensvertraglichen Regelung erfolgen, und dazu sei es noch zu frĂŒh. Kohl verwies zur Rechtfertigung am 15. MĂ€rz 1990 in einem Telefonat mit Bush auf innenpolitische GrĂŒnde, da die Menschen in der Bundesrepublik keine Reparationsforderungen mehr akzeptieren wĂŒrden. Zudem war besonders fĂŒr die Bundesrepublik der Begriff des Friedensvertrages seit dem Versailler Vertrag negativ besetzt und war nicht zuletzt auch angesichts der Zeit, die seit Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen war â er sei âvielfach als âanachronistischâ empfundenâ worden â, und der verĂ€nderten politischen RealitĂ€t nicht angemessen.
>âNach dem Zweiten Weltkrieg hat es â zumindest fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland â keine dem Versailler Vertrag vergleichbaren Reparationsregelungen und damit auch keine nachvollziehbaren lĂ€ngerfristigen Reparationszahlungen gegeben. Vielmehr haben die SiegermĂ€chte einseitig Reparationen entnommen, die insgesamt gesehen ein Mehrfaches des von der Potsdamer Konferenz ursprĂŒnglich in Aussicht genommenen Gesamtumfangs ausmachen.
>Im Rahmen der Deutschen Einigung wurde der Vertrag ĂŒber die abschlieĂende Regelung in Bezug auf Deutschland â der so genannte Zwei-plus-Vier-Vertrag â geschlossen. Die Bundesregierung hat diesen Vertrag in dem VerstĂ€ndnis abgeschlossen, dass damit auch die Reparationsfrage endgĂŒltig erledigt ist. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sieht keine weiteren Reparationen vor.â
Am 15. MĂ€rz 1991 wurde die Nachkriegsordnung mit abschlieĂender GĂŒltigkeit beseitigt. âFĂŒr den â2+4â-Prozess [konnte] nur das Wiedervereinigungsmodell der Teilordnungslehre, aufbauend auf der rechtlichen Gleichordnung von Bundesrepublik und DDR, in Betracht kommen [âŠ]. Dies schlieĂt die rechtliche IdentitĂ€t des vereinten Deutschlands mit der (alten) Bundesrepublik Deutschland und mit dem Deutschen Reich nicht aus [âŠ].â Die Forderung nach einem Friedensvertrag ist daher im besten Wortsinn âhistorisch ĂŒberholtâ; die Vielzahl erheblich stĂ€rkerer völkerrechtlicher Vertragsbindungen sichert, dass die Mitgliedstaaten in Frieden zueinander stehen, wie z. B. innerhalb der NATO oder in der EU. âAuĂerdem wird sowohl im amtlichen Titel des Vertrages als auch in Absatz 12 der PrĂ€ambel der âabschlieĂendeâ Charakter des Vertrages in bezug auf Deutschland betont.â
Genscher, Bundesminister des AuswĂ€rtigen a. D., schrieb im RĂŒckblick:
>âDie mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende EinverstĂ€ndnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsĂ€hnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: âDie Bundesregierung schlieĂt sich der ErklĂ€rung der vier MĂ€chte an und stellt dazu fest, daĂ die in der ErklĂ€rung der vier MĂ€chte erwĂ€hnten Ereignisse und UmstĂ€nde nicht eintreten werden, nĂ€mlich daĂ ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsĂ€hnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.â
>FĂŒr das Protokoll erklĂ€rte der französische AuĂenminister, der den Vorsitz fĂŒhrte: âIch stelle Konsens fest.â Damit war einvernehmlich niedergelegt, daĂ weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser VertrĂ€ge der alten Bundesrepublik mit den drei WestmĂ€chten in Zukunft als Grundlage fĂŒr die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden â damit war uns auch die Sorge vor unĂŒbersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Dieter Kastrup auf Beamtenebene schon durchgesetzt hatte.â
Im Jahr 2000 schrieb Stern, diese Frage könne âmateriell als erledigt betrachtet werden, nachdem bereits 1953 Polen und die Sowjetunion ihren Verzicht erklĂ€rt haben.â 2017 aber erhoben sowohl Polen als auch Griechenland Reparationsforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von jeweils mehreren hundert Millionen Euro. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat starke Zweifel daran, dass eine deutsche Regierung aufgrund der bestehenden Rechtslage Reparationsleistungen leisten wird.
Weil Deutschland aus reparationspolitischen GrĂŒnden einen Friedensvertrag mit allen ehemaligen FeindmĂ€chten vermieden hatte, musste die Frage der deutsch-polnischen Grenze in einem eigenen Vertrag abschlieĂend geregelt werden. Am 14. November 1990 wurde der deutsch-polnische Grenzvertrag abgeschlossen, der die polnische Westgrenze endgĂŒltig völkerrechtlich festschrieb.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wird heute als âMeisterwerk der Diplomatieâ gewĂŒrdigt und ist 2011 von der UNESCO in das Programm âMemory of the Worldâ aufgenommen worden. Er zĂ€hlt damit zum Weltdokumentenerbe. Das einzige Vertragsoriginal wird im Politischen Archiv des AuswĂ€rtigen Amts verwahrt; ein Faksimile befindet sich im Genscher-Haus in Halle (Saale).
Kontroverse zur NATO-Osterweiterung
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â "Hauptartikel: NATO-Osterweiterung"
1999 traten die ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten Polen, Tschechien und Ungarn der NATO bei. Dies wurde verschiedentlich als Wortbruch kritisiert, da fĂŒhrende Politiker von Mitgliedsstaaten der NATO im Zuge der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen der sowjetischen Seite zugesagt hĂ€tten, die NATO werde sich nicht nach Osten ausdehnen, sondern man werde eine gemeinsame europĂ€ische Sicherheitsarchitektur errichten. Der russische StaatsprĂ€sident Boris Jelzin beschwerte sich etwa am 15. September 1993 brieflich bei US-PrĂ€sident Bill Clinton, der Zwei-plus-Vier-Vertrag schlieĂe seinem Sinn nach eine NATO-Osterweiterung aus. Sein Nachfolger Wladimir Putin fĂŒhrte am 18. MĂ€rz 2014 den angeblichen Bruch westlicher Versprechen als Rechtfertigung fĂŒr die russische Annexion der Krim an. Dies sei in den Verhandlungen, die zum Zwei-plus-Vier-Abkommen fĂŒhrten, der sowjetischen Seite zugesagt worden.
TatsĂ€chlich hatte Genscher am 31. Januar 1990 in einer groĂen Rede bei der prominent besetzten Veranstaltung zur Zukunft der beiden Deutschlands, u. a. mit Willy Brandt und GĂŒnter Grass, in der Evangelischen Akademie Tutzing beispielsweise von der NATO gefordert:
>âSache der NATO ist es, eindeutig zu erklĂ€ren: Was immer im Warschauer Pakt geschieht, eine Ausdehnung des NATO-Territoriums nach Osten, das heiĂt, nĂ€her an die Grenzen der Sowjetunion heran, wird es nicht geben. [âŠ] Der Westen muss auch der Einsicht Rechnung tragen, dass der Wandel in Osteuropa und der deutsche Vereinigungsprozess nicht zu einer BeeintrĂ€chtigung der sowjetischen Sicherheitsinteressen fĂŒhren dĂŒrfen.â
Genscher erneuerte bei seiner Rede auf der SIPRI-IPW-Konferenz am 9. Februar in Potsdam seine in Tutzing formulierte Aufgabe an die NATO.
Ebenfalls am 9. Februar formulierte Baker bei seinem Treffen mit AuĂenminister Schewardnadse und Gorbatschow inhaltlich fast gleiche VorschlĂ€ge wie Genscher. Er soll Gorbatschow versprochen haben, wenn die USA ihre PrĂ€senz in Deutschland im Rahmen der NATO behalte, werde deren MilitĂ€rhoheit ânicht einen Zoll in östliche Richtung ausgedehntâ werden, wie einige neue Veröffentlichungen formulieren. UnabhĂ€ngig davon wird in der fĂŒnfseitigen "Gemeinsamen ErklĂ€rung" der AuĂenminister Baker und Schewardnadse vom 10. Februar 1990 zu den GesprĂ€chen in Moskau zwischen Baker und Schewardnadse, sowie Baker und Gorbatschow, weder die Genscher-Formulierung noch Bakers angebliche Zusage, die NATO nicht nach Osten auszuweiten, thematisiert oder erwĂ€hnt. Dies setzt sich im offiziellen KommuniquĂ© der sowjetischen Administration vom 10. Februar zum Treffen Gorbatschows und Kohls und seinen Inhalten, aber auch in der ErklĂ€rung von Bundeskanzler Kohl am gleichen Tag abends vor der Presse in Moskau fort.
Am 11. April 1990 sagte der britische AuĂenminister Hurd beim Staatsbesuch in der Sowjetunion zu Gorbatschow, sein Land erkenne die Wichtigkeit an, ânichts zu tun, was sowjetischen Interessen und sowjetische WĂŒrde beeintrĂ€chtigeâ. Nur aufgrund dieser und zahlreicher Ă€hnlich lautender Zusicherungen habe Gorbatschow in die Wiedervereinigung Deutschlands und dessen anschlieĂende NATO-Mitgliedschaft eingewilligt. Svetlana Savranskaya und Tom Blanton kommen daher zu dem Schluss, dass die Klagen russischer Politiker durchaus berechtigt seien.
Der deutsche Politikwissenschaftler Hannes Adomeit widerspricht dem Narrativ vom westlichen Wortbruch: Bakers Aussage ânicht einen Zoll nach Ostenâ habe sich nur darauf bezogen, dass das ehemalige Staatsgebiet der DDR nicht sofort in die NATO-Strukturen integriert werden sollte. Von Polen oder anderen Staaten des Warschauer Pakts sei keine Rede gewesen, darĂŒber sei im Rahmen der Zwei-plus-Vier-Beratungen ĂŒberhaupt nicht gesprochen worden. Zu Ă€hnlichen Ergebnissen kommt auch der Schweizer Politikwissenschaftler Christian NĂŒnlist: Genscher habe sich in Tutzing nur auf die DDR bezogen und spĂ€ter seine Meinung geĂ€ndert. Ein Gentlemenâs Agreement oder ein Quid pro quo ĂŒber einen Verzicht auf eine NATO-Osterweiterung habe es nie gegeben. Dies hĂ€tten Schewardnadse und Gorbatschow auch im RĂŒckblick bestĂ€tigt. Dennoch sei die westliche Politik nicht ehrlich gewesen, denn sie âtĂ€uschte die Sowjetunion gleichzeitig mit vagen Versprechen einer kooperativen, inklusiven europĂ€ischen Sicherheitsordnung, wĂ€hrend die Bush-Regierung bewusst die exklusive NATO (ohne die UdSSR) ins Zentrum der neuen Sicherheitsarchitektur in Europa rĂŒckte.â
Dagegen argumentiert der amerikanische Politikwissenschaftler Marc Trachtenberg, dass Genscher und Baker sich im Januar und Februar 1990 durchaus auf Osteuropa bezogen hĂ€tten und nicht nur auf die DDR. Dies werde durch weitere ĂuĂerungen, etwa gegenĂŒber der Presse, und den Kontext der GesprĂ€che deutlich. Auch wenn diese Zusicherungen nicht in Vertragsform festgehalten wurden, seien sie doch politisch und moralisch bindend gewesen. Zwar sei kein expliziter Deal geschlossen worden, doch hĂ€tten die mĂŒndlichen Zusagen vom Februar es der sowjetischen FĂŒhrung erleichtert, die entscheidenden Konzessionen zu machen.
In der umfangreichen Studie "Not One Inch: America, Russia, and the Making of Post-Cold War Stalemate" kommt die Historikerin Mary Elise Sarotte aufgrund von Akteneinsicht und HintergrundgesprĂ€chen ebenfalls zu dem Urteil, dass es eine Zusage der Nicht-Ausdehnung der NATO so nicht gegeben habe. Sie rekonstruiert, wie insbesondere Genscher diese Idee in GesprĂ€chen mit James Baker und auch Gorbatschow sowie auf der unteren Beamtenebene mit Vertretern der Sowjetunion geĂ€uĂert habe. Ab Februar 1990 ĂŒberzeugte George Bush nicht nur seinen AuĂenminister davon, diese Idee aufzugeben. Baker nahm Kontakt zum AuswĂ€rtigen Amt auf, um Genscher zu bitten, diese Idee fallen zu lassen. Genscher lieĂ sich vermutlich nicht sofort ĂŒberzeugen, es kam mutmaĂlich auch zum Disput mit Helmut Kohl, aber auf der Ebene der Regierungschefs wurde diese Idee nicht weiter verfolgt. Sarotte weist auĂerdem darauf hin, dass nicht nur die USA, sondern auch Frankreich und GroĂbritannien es zur Bedingung des Abschlussvertrags zur Wiedervereinigung machten, dass die NATO u. a. explizit die Erlaubnis habe, ihre Sicherheitsgarantien unter Artikel 5 auf das Gebiet Ostdeutschlands auszudehnen und kein explizites Verbot einer kĂŒnftigen Bewegung der NATO nach Osten geben dĂŒrfe. Der Vertragsentwurf wurde durch eine Protokollnotiz ergĂ€nzt, dass nicht-deutsche NATO-VerbĂ€nde die frĂŒhere deutsch-deutsche Grenze ĂŒberschreiten dĂŒrfen, wenn diese nicht als Verschiebung bezeichnet wĂŒrde. Was darunter zu verstehen sei, solle spĂ€ter geklĂ€rt werden. Moskau unterzeichnete den Vertrag wie alle anderen Partner. Die Autorin rekonstruiert ebenso den Streit zwischen Russland und dem westlichen BĂŒndnis ĂŒber die Auslegung dieser Vereinbarung, die sich im Disput ĂŒber die NATO-Russland-Grundakte und den zum Teil falschen Behauptungen Jelzins und Putins darĂŒber fortsetzen.
Russische Drohung mit AufkĂŒndigung
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Im Zusammenhang mit der deutschen UnterstĂŒtzung fĂŒr die Ukraine nach dem russischen Ăberfall 2022 drohte der russische Politiker Juri Konstantinowitsch Gempel (Einiges Russland), den Zwei-plus-Vier-Vertrag aufzukĂŒndigen, da Deutschland gegen ihn verstoĂe. In russischen Medien hieĂ es, dass in diesem Fall Russland berechtigt wĂ€re, das Gebiet der ehemaligen DDR zu okkupieren. Völkerrechtler erklĂ€ren dazu, dass deutscherseits keine solchen VerstöĂe vorliegen und eine KĂŒndigung des Vertrags durch Russland fĂŒr Deutschland ohne Folgen bliebe.
Siehe auch
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Charta von Paris (21. November 1990)
Deutschlandvertrag (26. Mai 1952/23. Oktober 1954)
Besatzungsstatut (21. September 1949), Ăberleitungsvertrag (5. Mai 1955), Alliierte Hohe Kommission
Warschauer Vertrag (1970)
UN-Feindstaatenklausel
Rechtslage Deutschlands nach 1945
Literatur
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- AuswĂ€rtiges Amt, Referat Ăffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): "â2+4â. Die Verhandlungen ĂŒber die Ă€uĂeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit. Eine Dokumentation." Bonn 1993 (online).
- Dieter Blumenwitz: "Der Vertrag vom 12. 9. 1990 ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland". In: NJW 1990, Heft 48, S. 3041 ff.
- Christoph-Matthias Brand: "SouverĂ€nitĂ€t fĂŒr Deutschland: Grundlagen, Entstehungsgeschichte und Bedeutung des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990". Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1993, ISBN 3-8046-8796-2 (zugl.: Göttingen, Univ., Diss., 1992).
Frank Elbe: "Die Lösung der Ă€uĂeren Aspekte der deutschen Vereinigung: der 2-+-4-ProzeĂ; Vortrag gehalten im Rahmen des Walther-SchĂŒcking-Kollegs, Institut fĂŒr Internationales Recht an der UniversitĂ€t Kiel, 11. Dezember 1992". In: Walther-SchĂŒcking-Kolleg (Hrsg.): "Schriftenreihe des Walter-SchĂŒcking-Kollegs 14", Europa-Union-Verlag, Bonn 1993, ISBN 3-7713-0443-1.
Friedrich-Ebert-Stiftung/LandesbĂŒro Brandenburg (Hrsg.), Gabriele Schnell (Bearb.): "Das Potsdamer Abkommen und der Zwei-plus-Vier-Vertrag: die Klammer der deutschen Nachkriegsgeschichte; BeitrĂ€ge zur Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, LandesbĂŒro Brandenburg, am 13. Oktober 1995 in Potsdam." Potsdam 1997, ISBN 3-86077-465-4.
- Lutz-Philipp Harbaum: "Pariser Dilemmata im Prozess der Deutschen Wiedervereinigung" (=Â "Forum junge Politikwissenschaft"; Bd. 15). Bouvier, Bonn 2008, ISBN 978-3-416-03238-4.
- Reinhard MĂŒller: "Der â2+4â-Vertrag und das Selbstbestimmungsrecht der Völker" (= "Schriften zum Staats- und Völkerrecht"; Bd. 73). Lang, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-631-31284-9 (zugl.: TU Dresden, Diss., 1996).
- Barbara Munske: "The two plus four negotiations from a German German perspective. An analysis of perception" (=Â "Studien zur Friedensforschung"; Bd. 9). Westview Press Inc., Boulder (USA) 1994, ISBN 3-8258-2071-8 (zugl.: FU Berlin, Diss., 1993).
- Klaus Stern (Hrsg.): "Zwei-plus-Vier-Vertrag, PartnerschaftsvertrĂ€ge, EG-Massnahmenpaket: mit BegrĂŒndungen und Materialien", mit einer Einf. von Klaus Stern und Bruno Schmidt-Bleibtreu. Beck, MĂŒnchen 1991, ISBN 3-406-35368-1.
- Tanja Wagensohn: "Die sowjetische Position im Zwei-plus-Vier-Prozess". In: Osteuropa-Inst. MĂŒnchen (Hrsg.): "Mitteilungen / Osteuropa-Institut MĂŒnchen Nr. 18", MĂŒnchen 1996.
Weblinks
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Commons: Zwei-Plus-Vier-Vertrag â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Text des Zwei-plus-Vier-Vertrags â Quellen und Volltexte
- "Deutsche Einheit â Weg zur Einheit: Zwei-plus-Vier-Vertrag" auf der Internetseite des Lebendigen Museums Online (LeMO)
- "Der Zwei-plus-Vier-Vertrag" (Dokument) â die Urschrift des Vertrags, mit vereinbarter Protokollnotiz und Ratifikationsurkunden zum Download (PDF; 28Â MB)
- 100(0) SchlĂŒsseldokumente / Nr. 50 â Vertrag ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland, 12. September 1990 auf 1000dokumente.de (PDF; 33 kB)
- "Vertrag ĂŒber die abschlieĂende Regelung in Bezug auf Deutschland (âZwei-plus-Vier-Vertragâ)" â Artikel bei der Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung (bpb) mit PrĂ€ambel, allen 12 Artikeln, Protokollnotiz sowie dem "Gemeinsamen Brief des Bundesministers des AuswĂ€rtigen und des amtierenden AuĂenministers der DDR im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrages ĂŒber die abschlieĂende Regelung in Bezug auf Deutschland" vom 26. MĂ€rz 2009
- Manfred Görtemaker: "Verhandlungen mit den Vier MĂ€chten â Der Weg zur deutschen Einheit", bpb, 19. MĂ€rz 2009
- "Die SouverĂ€nitĂ€t der Bundesrepublik Deutschland." Ehemals im Original (nicht mehr online verfĂŒgbar); abgerufen am 12. Mai 2020. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
- Matthias Schlegel: "2-plus-4-Vertrag: Sechs Unterschriften fĂŒr die Wiedervereinigung", Zeit Online, 12. September 2010
- "Deutsche Rechtsprechung zum Völkerrecht und Europarecht 1986â1993", Max-Planck-Institut fĂŒr auslĂ€ndisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Anmerkungen
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- â "Vor 30 Jahren: Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags", Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, 11. September 2020.
- â Manfred Görtemaker: "Geschichte der Bundesrepublik. Von der GrĂŒndung bis zur Gegenwart." C.H. Beck, MĂŒnchen 1999, ISBN 3-406-45846-7, S. 755.
- â Siehe Bernhard Kempen: "Die deutsch-polnische Grenze nach der Friedensregelung des Zwei-plus-Vier-Vertrages". Peter Lang, Frankfurt am Main, 1997, S. 208 ff.; zum Vorbehalt âder endgĂŒltigen Friedensregelungâ vgl. Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, ErgĂ€nzungsblatt Nr. 1 S. 17 f. (BVerfGE 40, 141 (157); BVerfGE 40, 141 (158)) bzw. der âfriedensvertraglichen Regelungâ siehe Art. 2 Satz 1, Art. 7 Abs. 1 und 2 Satz 1 Generalvertrag (vgl. auch "Akten zur auswĂ€rtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, 1971. 1. Januar bis 30. April 1971" (AAPD 1971, I), hrsg. im Auftr. des AuswĂ€rtigen Amts vom Institut fĂŒr Zeitgeschichte, Oldenbourg, MĂŒnchen 2002, S. 719). Der sowjetisch-polnische Vertrag vom 16. August 1945, der den Verlauf der sowjetisch-polnischen Grenzlinie in OstpreuĂen beschreibt, wiederholt in seinem Art. 3 ausdrĂŒcklich den Friedensvertragsvorbehalt unter Bezugnahme auf die Potsdamer Konferenz ("United Nations Treaty Series" 10 II Nr. 61 S. 196).
- â "Vertrag ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland, 12. September 1990. Zusammenfassung", 1000dokumente.de, Zugriff am 31. Dezember 2021.
- â Hans-Ulrich Wehler: "Deutsche Gesellschaftsgeschichte." Bd. 5: "Bundesrepublik und DDR 1949â1990". C.H. Beck, MĂŒnchen 2008, ISBN 978-3-406-57872-4, S. 335; JĂŒrgen Lillteicher: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und EntschĂ€digungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag". In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): "Zwei plus Vier. Die internationale GrĂŒndungsgeschichte der Berliner Republik" (= "Schriftenreihe der Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte", Bd. 123). Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, ISBN 978-3-11-072801-9, S. 67â85, hier S. 77.
- â Manfred Görtemaker: "Geschichte der Bundesrepublik. Von der GrĂŒndung bis zur Gegenwart." C.H. Beck, MĂŒnchen 1999, S. 756.
- â Marcel Kau: "Der Staat und der Einzelne als Völkerrechtssubjekte". In: Wolfgang Graf Vitzthum, Alexander ProelĂ (Hrsg.): "Völkerrecht". 8. Auflage, de Gruyter, Berlin/Boston 2019, ISBN 978-3-11-063326-9, S. 263, Rn. 218.
- â Manfred Görtemaker: "Geschichte der Bundesrepublik. Von der GrĂŒndung bis zur Gegenwart." C.H. Beck, MĂŒnchen 1999, S. 760.
- â JĂŒrgen Lillteicher: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und EntschĂ€digungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag". In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): "Zwei plus Vier. Die internationale GrĂŒndungsgeschichte der Berliner Republik". Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, ISBN 978-3-11-072790-6, S. 67â85, hier S. 78.
- â Henning Köhler: "Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte". Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, ISBN 3-89850-057-8, S. 660.
- â "22. Juni 1990 â Auf dem Weg zur Deutschen Einheit. 2+4-Verhandlungen in Ostberlin", Beitrag des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, abgerufen am 19. MĂ€rz 2022.
- â Gert-Joachim GlaeĂner: "Politik in Deutschland", 2., aktualisierte Auflage, VS Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-531-15213-4, S. 71â74.
- â JĂŒrgen Gros, Peter M. Wagner: "VertrĂ€ge der deutschen Einheit". In: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): "Handbuch zur deutschen Einheit 1949â1989â1999". Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, Bonn 1996, S. 698â712, hier S. 709; Stefan Fröhlich: "Auf den Kanzler kommt es an. AuĂen- und Europapolitik in der Ăra Kohl in den achtziger Jahren". Schöningh, Paderborn 2001, ISBN 978-3-506-72740-4, S. 274.
- â Heinrich August Winkler: "Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte II. Vom âDritten Reichâ bis zur Wiedervereinigung", C.H. Beck, ISBN 978-3-406-66050-4, MĂŒnchen 2014, S. 575 ff.; Hans-Ulrich Wehler: "Deutsche Gesellschaftsgeschichte." Bd. 5: "Bundesrepublik und DDR 1949â1990". C.H. Beck, MĂŒnchen 2008, S. 335.
- â Henning Köhler: "Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte". Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, S. 659; "Durchbruch in Moskau: Zum Besuch von Bundeskanzler Helmut Kohl in Moskau am 10./11. Februar 1990" auf der Website der Konrad-Adenauer-Stiftung, Zugriff am 1. Januar 2022.
- â Heinrich August Winkler: "Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte II. Vom âDritten Reichâ bis zur Wiedervereinigung", C.H. Beck, MĂŒnchen 2014, S. 577 ff.; "28. April 1990: EG-Sondergipfel in Dublin" auf der Website der Konrad-Adenauer-Stiftung, Zugriff am 31. Dezember 2021.
- â Stefan Fröhlich: "Auf den Kanzler kommt es an. AuĂen- und Europapolitik in der Ăra Kohl in den achtziger Jahren". Schöningh, Paderborn 2001, S. 276.
- â Manfred Görtemaker: "Geschichte der Bundesrepublik. Von der GrĂŒndung bis zur Gegenwart." C.H. Beck, MĂŒnchen 1999, S. 761.
- â Heinrich August Winkler: "Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte II. Vom âDritten Reichâ bis zur Wiedervereinigung", C.H. Beck, MĂŒnchen 2014, S. 579Â f.
- â Frank Umbach: "Das rote BĂŒndnis. Entwicklung und Zerfall des Warschauer Paktes 1955â1991". Chr. Links Verlag, Berlin 2005, S. 500â502.
- â Heinrich August Winkler: "Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte II. Vom âDritten Reichâ bis zur Wiedervereinigung", C.H. Beck, MĂŒnchen 2014, S. 580 f. und 586 f.; Mary Elise Sarotte: "Nicht einen Schritt weiter nach Osten. Amerika, Russland und die wahre Geschichte der NATO-Osterweiterung." C.H. Beck, MĂŒnchen 2023, S. 118â120; Andreas Rödder: "Deutschland einig Vaterland. Die Geschichte der Wiedervereinigung." C.H. Beck, MĂŒnchen 2009, ISBN 978-3-406-56281-5, S. 247â249.
- â Manfred Görtemaker: "Geschichte der Bundesrepublik. Von der GrĂŒndung bis zur Gegenwart." C.H. Beck, MĂŒnchen 1999, S. 763 (hier das Zitat); Henning Köhler: "Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte". Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, S. 662 f.
- â Marc Trachtenberg: "The United States and the NATO Non-extension Assurances of 1990: New Light on an Old Problem?" In: "International Security" 45, Heft 3, Winter 2020/21, S. 162â203, hier S. 192.
- â Manfred Görtemaker: "Geschichte der Bundesrepublik. Von der GrĂŒndung bis zur Gegenwart." C.H. Beck, MĂŒnchen 1999, S. 762â765; Heinrich August Winkler: "Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte II. Vom âDritten Reichâ bis zur Wiedervereinigung", C.H. Beck, MĂŒnchen 2014, S. 586â589.
- â Stefan Fröhlich: "Auf den Kanzler kommt es an. AuĂen- und Europapolitik in der Ăra Kohl in den achtziger Jahren". Schöningh, Paderborn 2001, S. 277.
- â Manfred Görtemaker: "Geschichte der Bundesrepublik. Von der GrĂŒndung bis zur Gegenwart." C.H. Beck, MĂŒnchen 1999, S. 765.
- â "15. Juli 1990 â Auf dem Weg zur Deutschen Einheit: Einigung ĂŒber deutsche SouverĂ€nitĂ€t", Webseite der Bundesregierung, Zugriff am 1. Januar 2022; Anne-Kerstin Tschammer: "Sprache der Einheit. ReprĂ€sentation in der Rhetorik der Wiedervereinigung 1989/90". Springer VS, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-26200-6, S. 603, Anm. 369; die Datierung des entscheidenden Wandels in der sowjetischen Politik auf Kohls Treffen mit Gorbatschow findet sich auch bei JĂŒrgen Gros, Peter M. Wagner: "VertrĂ€ge der deutschen Einheit". In: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): "Handbuch zur deutschen Einheit 1949â1989â1999". Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, Bonn 1996, S. 698â712, hier S. 709; Manfred Görtemaker: "Geschichte der Bundesrepublik. Von der GrĂŒndung bis zur Gegenwart." C.H. Beck, MĂŒnchen 1999, S. 765; Henning Köhler: "Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte". Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, S. 663.
- â Hans-Ulrich Wehler: "Deutsche Gesellschaftsgeschichte." Bd. 5: "Bundesrepublik und DDR 1949â1990". C.H. Beck, MĂŒnchen 2008, S. 336 f.
- â Stefan Fröhlich: "Auf den Kanzler kommt es an. AuĂen- und Europapolitik in der Ăra Kohl in den achtziger Jahren". Schöningh, Paderborn 2001, S. 274.
- â Henning Köhler: "Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte". Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, S. 664; Heinrich August Winkler: "Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte II. Vom âDritten Reichâ bis zur Wiedervereinigung", C.H. Beck, MĂŒnchen 2014, S. 589.
- â Manfred Görtemaker: "Geschichte der Bundesrepublik. Von der GrĂŒndung bis zur Gegenwart." C.H. Beck, MĂŒnchen 1999, S. 760; Heike Amos: "Die Oder-NeiĂe-Grenze. Vom Problem zur Verhandlungslösung 1989/90". In: Tim Geiger, JĂŒrgen Lillteicher, Hermann Wentker (Hrsg.): "Zwei plus Vier. Die internationale GrĂŒndungsgeschichte der Berliner Republik". Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, ISBN 3-11-072790-0, S. 87â102, hier S. 98 f.
- â Manfred Görtemaker: "Geschichte der Bundesrepublik. Von der GrĂŒndung bis zur Gegenwart." C.H. Beck, MĂŒnchen 1999, S. 766.
- â Andreas Wirsching, Horst Möller, Ilse Dorothee Pautsch, Gregor Schöllgen, Hermann Wentker: "Die Einheit. Das AuswĂ€rtige Amt, das DDR-AuĂenministerium und der Zwei-plus-Vier-Prozess". Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, ISBN 978-3-647-30076-4, S. 47, doi:10.13109/9783666300769.
- â In Folgeverhandlungen wurde der Termin auf den 31. August 1994 vorverlegt.
- â Eckhard Jesse: "Bundesrepublik Deutschland: Geschichte". In: Wichard Woyke (Hrsg.), "Handwörterbuch Internationale Politik", 11. Aufl., Verlag Barbara Budrich (UTB), Opladen/Farmington Hills 2008, ISBN 3-8252-0702-1, S. 68.
- â Dieter Blumenwitz: "Der Vertrag vom 12. 9. 1990 ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland". In: "Neue Juristische Wochenschrift" (NJW) Heft 48 (1990), S. 3041â3048, Zitat S. 3047.
- â Siehe dazu, neben weiteren bilateralen Abkommen, den "Vertrag ĂŒber gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken", unterzeichnet in Bonn am 9. November 1990 von Bundeskanzler Kohl und PrĂ€sident Gorbatschow (PDF; BGBl. 1991 II S. 702 ff.). Der Vertrag wurde am 13. September 1990 in Moskau von den AuĂenministern der Bundesrepublik, Genscher, und der UdSSR, Schewardnadse, paraphiert. Vgl. ausfĂŒhrlich Klaus Stern: "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland", Band V: "Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts." C.H. Beck, MĂŒnchen 2000, S. 2045 ff.; Michail Gorbatschow: "Wie es war. Die deutsche Wiedervereinigung." Econ, Berlin 1999, Seitenzahl fehlt.
- â Alexander von Plato: "Die Vereinigung Deutschlands â ein weltpolitisches Machtspiel: Bush, Kohl, Gorbatschow und die internen GesprĂ€chsprotokolle", 3. Aufl., Ch. Links, Berlin 2009, ISBN 978-3-86153-585-0, S. 446.
- â Heinrich August Winkler: "Der lange Weg nach Westen", Bd. 2: "Deutsche Geschichte vom âDritten Reichâ bis zur Wiedervereinigung", C.H. Beck, ISBN 3-406-46002-X, MĂŒnchen 2002, S. 598.
- â Klaus-Rainer Jackisch: "An einem runden Tisch mit scharfen Ecken." Deutschlandfunk, 3. Oktober 2005, abgerufen am 12. September 2017.
- â Siehe Art. 2, BGBl. 1990 II S. 1317 und BGBl. 1991 II S. 587: âHinterlegt wurden die Ratifikationsurkunden vom vereinten Deutschland am 13. Oktober 1990, von den Vereinigten Staaten am 25. Oktober 1990, von dem Vereinigten Königreich am 16. November 1990, von Frankreich am 4. Februar 1991 und von der Sowjetunion am 15. MĂ€rz 1991.â
- â Dieser Begriff erfasste bei Vertragsschluss ââDeutschland als Ganzesâ in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 und nicht nur den neuen engeren Begriff des âvereinten Deutschlandâ aus Art. 1â, zit. nach Georg Ress, "Die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland: Garantiefunktion der Vier MĂ€chte?" (S. 825â850), Kap. 6: âGarantiestellung der Vier MĂ€chte bezĂŒglich der Grenzen Deutschlands?â, in: Ulrich Beyerlin u. a. (Hrsg.), "Recht zwischen Umbruch und Bewahrung. Völkerrecht, Europarecht, Staatsrecht. Festschrift fĂŒr Rudolf Bernhardt" (= "BeitrĂ€ge zum auslĂ€ndischen öffentlichen Recht und Völkerrecht;" Bd. 120), Springer, Berlin/Heidelberg/New York 1995, S. 838 ff. (839 Fn. 57).
- â Bekanntmachung der âSuspendierungserklĂ€rungâ der Alliierten vom 1. Oktober 1990 zu ihren Vorbehaltsrechten (2. Oktober 1990); BGBl. II, S. 1331 f.; Margit Roth: "Deutschlandpolitik", in: Everhard Holtmann (Hrsg.): "Politik-Lexikon". 3. Auflage, Oldenbourg, MĂŒnchen 2000, ISBN 978-3-486-79886-9, S. 126â130, hier S. 130.
- â Vgl. Andreas Malycha, Peter Jochen Winters: "Die SED: Geschichte einer deutschen Partei", C.H. Beck, MĂŒnchen 2009, S. 394.
- â á” á” Vgl. auch Joachim Nawrocki: "Der Coup von Beelitz: Letzter Dienst fĂŒr den Genossen â Erich Honeckers Republikflucht und die Folgen", in: Die Zeit, Nr. 13 vom 22. MĂ€rz 1991.
- â Heiko Wingenfeld: "Die öffentliche Debatte ĂŒber die Strafverfahren wegen DDR-Unrechts: Vergangenheitsaufarbeitung in der bundesdeutschen Ăffentlichkeit der 90er Jahre", Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-8305-1196-5, S. 62 f.
- â Dazu Thomas Kunze: "Staatschef a.D.: Die letzten Jahre des Erich Honecker", Ch. Links, Berlin 2001, ISBN 3-86153-247-6, S. 128â129.
- â Helmut Quaritsch: "Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes als Grundlage der deutschen Einheit", in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.): "Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland", Band XI: "Internationale BezĂŒge", 3. Auflage, C.F. MĂŒller, Heidelberg 2013, § 229 (S. 111â192) Rn. 108 f.
- â Gilbert Gornig, Burkhard Schöbener, Winfried Bausback, Tobias Irmscher: "In Memoriam Dieter Blumenwitz", in: dies. (Hrsg.), "Iustitia et Pax. GedĂ€chtnisschrift fĂŒr Dieter Blumenwitz" (= Schriften zum Völkerrecht; Bd. 176), Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12745-0, S. 7â16 (12 f.).
- â Vgl. Joachim Bentzien: "Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen SouverĂ€nitĂ€t im 21. Jahrhundert". Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, S. 35 Anm. 34, 68â71.
- â Vgl. hierzu Daniel-Erasmus Khan, "Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen", Mohr Siebeck, TĂŒbingen 2004, S. 305 Fn. 158.
- â Nach einer EinschĂ€tzung Wilhelm Grewes in einer Beilage zur FAZ vom 22. Mai 1982, nachdem man âzunehmend deutlicher [âŠ] auf seiten der vier HauptsiegermĂ€chte und auf deutscher Seite â aus jeweils unterschiedlichen Motiven â zu dem Ergebnis [kam], ihn [einen Friedensvertrag] durch andere völkerrechtliche Instrumente zu ersetzen, was die zentralen politischen Anliegen um Deutschlands Status in Europa betrafâ (zit. nach Klaus Stern, "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland", Band V, § 135, S. 2070).
- â Karl Doehring, "Völkerrecht", 2., neubearbeitete Auflage, C.F. MĂŒller, Heidelberg 2004, Rn. 651.
- â Siehe insbes. Georg Ress, "Die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland: Garantiefunktion der Vier MĂ€chte?", in: Ulrich Beyerlin u. a. (Hrsg.), "Recht zwischen Umbruch und Bewahrung. Festschrift fĂŒr Rudolf Bernhardt" (= "BeitrĂ€ge zum auslĂ€ndischen öffentlichen Recht und Völkerrecht;" Bd. 120), Springer, Berlin/Heidelberg/New York 1995, S. 825â850, Kap. 3: âDer Zwei-plus-vier-Vertrag vom 12. September 1990 als FriedensvertragsĂ€quivalent?â, S. 829â832 m.w.N., auf den S. 829 u. 843 bezeichnet Ress den Zwei-plus-Vier-Vertrag als âFriedensvertragsersatzâ.
- â Wichard Woyke, "Deutsch-französische Beziehungen seit der Wiedervereinigung: Das Tandem fasst wieder Tritt", 2. Aufl., VS Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8100-4174-2, S. 31 f.
- â Vgl. Dieter Blumenwitz: "Der Vertrag vom 12. 9. 1990 ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland". In: NJW Heft 48 (1990), S. 3041â3048, hier S. 3047.
- â Michael Stolleis, "Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland", Bd. IV, C.H. Beck, MĂŒnchen 2012, S. 33; Stephan G. Bierling, "Die AuĂenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Normen, Akteure, Entscheidungen", 2. Aufl., Oldenbourg, MĂŒnchen/Wien 2005, S. 69, 253 ff.; Quaritsch, in: Isensee/Kirchhof, HStR XI, § 229 Rn. 107.
- â BGBl. II 1990, S. 1318, 1320, 1324.
- â Eckart Klein: "Deutschlands Rechtslage". In: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): "Handbuch zur deutschen Einheit 1949â1989â1999". Aktualisierte Neuausgabe, Campus Verlag, Frankfurt am Main/New York 1999, S. 282â291, hier S. 285.
- â Wortlaut des Görlitzer Vertrages vom 6. Juli 1950. Siehe Vertragstext auf den Seiten der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Bundesverband e. V. (Memento vom 1. MĂ€rz 2012 im "Internet Archive"), abgerufen am 11. Oktober 2016.
- â á” á” Jost DelbrĂŒck und RĂŒdiger Wolfrum: "Völkerrecht." Band 1/3: "Die Formen des völkerrechtlichen Handelns. Die inhaltliche Ordnung der internationalen Gemeinschaft". De Gruyter Recht, Berlin 2002, ISBN 3-89949-024-X, S. 547.
- â Lothar de MaiziĂšre in einem Spiegel-Interview, in: Spiegel TV, Dokumentation âDas Ende der DDR â vom Mauerfall bis zur Wiedervereinigungâ, 250 Min., Deutschland 2009.
- â Dieter Blumenwitz: "Der Vertrag vom 12. 9. 1990 ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland." In: NJW Heft 48 (1990), S. 3041; vgl. dazu das Wiener Ăbereinkommen ĂŒber das Recht der VertrĂ€ge vom 23. Mai 1969.
- â "Bundesgesetzblatt." Abgerufen am 22. Juli 2022.
- â Dieter Wilke, "Die Verfassungsentwicklung in Berlin: Vom Ende der Teilung zum Aufstieg zur Bundeshauptstadt", in: "Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge", Bd. 51 (2003), S. 193â250, hier S. 213.
- â Ute Mager: "Staatsrecht I: Deutsches Staatsorganisationsrecht unter BerĂŒcksichtigung der europarechtlichen BezĂŒge" (= "Studienreihe Rechtswissenschaften;" Bd. 1), 7., völlig neu bearbeitete Aufl., W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2009, Kap. 4.3.3, Rn. 53.
- â Zum Begriff des Statusvertrags siehe Eckart Klein, "StatusvertrĂ€ge im Völkerrecht. Rechtsfragen territorialer Sonderregime" (= "BeitrĂ€ge zum auslĂ€ndischen öffentlichen Recht und Völkerrecht;" Bd. 76), Springer, Berlin/Heidelberg/New York 1980, ISBN 3-540-10141-1, S. 21 ff., hier S. 23; vgl. UN Doc. S/22449.
- â Vgl. etwa J. A. Frowein, "Reactions by Not Directly Affected States to Breaches of Public International Law", in: AcadĂ©mie de Droit International de la Haye (Hrsg.), "Recueil des Cours" 248 (1994-IV), S. 345â438, hier S. 362.
- â Bernhard Kempen, "Der Fall Distomo: griechische Reparationsforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland", in: Hans-Joachim Cremer, Thomas Giegerich, Dagmar Richter, Andreas Zimmermann (Hrsg.): "Tradition und Weltoffenheit des Rechts. Festschrift fĂŒr Helmut Steinberger" (= "BeitrĂ€ge zum auslĂ€ndischen öffentlichen Recht und Völkerrecht;" Bd. 152), Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2002, S. 179 ff., hier S. 194.
- â Art. 7 Abs. 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages
- â á” á” á¶ Klaus Stern: "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland", Band V: "Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts." C.H. Beck, MĂŒnchen 2000, S. 2071.
- â So taten es auch die frĂŒheren Kriegsgegner Deutschlands, wodurch â neben der formellen Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik und der DDR â âdas Friedensvölkerrecht mit dem Gewalt- und Interventionsverbot voll in Geltung getreten istâ, zit. nach Aufzeichnung des Ministerialdirigenten Truckenbrodt vom 10. Juli 1969, in: AAPD 1969, II, Dok. 231, S. 808â813 (809 f.): Das Vereinigte Königreich (die Staaten des britischen Commonwealth schlossen sich an) und Frankreich (Decret No. 51-883, in Kraft am 13. Juli 1951) gaben jeweils am 9. Juli 1951 die Beendigung des Kriegszustands mit Deutschland bekannt. Die Vereinigten Staaten folgten dem in einer gemeinsamen Resolution des Senats und des ReprĂ€sentantenhauses vom 19. Oktober 1951; US-PrĂ€sident Harry S. Truman bestĂ€tigte diese am 24. Oktober 1951, als er den Krieg mit Deutschland fĂŒr beendet erklĂ€rte. Zu diesem Zeitpunkt hatten insgesamt 46 Staaten den Kriegszustand aufgehoben (Gregor Schöllgen, "Die AuĂenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von den AnfĂ€ngen bis zur Gegenwart", 3. Aufl., C.H. Beck, MĂŒnchen 2004, S. 31). Die Sowjetunion beendete den Kriegszustand mit Deutschland durch Erlass des PrĂ€sidiums des Obersten Sowjets vom 25. Januar 1955. Vgl. zu alledem "Dokumente des geteilten Deutschland", Bd. 1, S. 57â62; vgl. ferner AAPD 1951, Dok. 16 und Dok. 118.
- â Vgl. Clemens v. Goetze: "Die Rechte der Alliierten auf Mitwirkung bei der deutschen Einigung". In: NJW 1990, Heft 35, S. 2161, 2167 f.
- â So Georg Ress, in: Beyerlin u. a. (Hrsg.), "Recht zwischen Umbruch und Bewahrung. Festschrift fĂŒr Rudolf Bernhardt", Springer, Berlin/Heidelberg/New York 1995, S. 832.
- â Helmut Quaritsch: "Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes als Grundlage der deutschen Einheit", in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), "Handbuch des Staatsrechts", Bd. XI, 3. Aufl., C.F. MĂŒller, Heidelberg 2013, § 229 Rn. 97. Zusammenfassend: âInsofern war der Zwei-plus-Vier-Vertrag ein Friedensvertrag, auch wenn die offene Kennzeichnung vermieden wurde, um die Reduzierung der Vertragspartner auf die vier MĂ€chte zu rechtfertigen.â Weiter fĂŒhrt er aus: âDie deutsche Zustimmung zu den âRegelungenâ des Zwei-plus-Vier-Vertrages war die Voraussetzung fĂŒr die Aufhebung der ViermĂ€chtekompetenzen.â (Quaritsch, in: Isensee/Kirchhof, HStR XI, § 229 Rn. 100 f.)
- â JĂŒrgen Lillteicher: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und EntschĂ€digungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag". In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): "Zwei plus Vier. Die internationale GrĂŒndungsgeschichte der Berliner Republik." Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 67â85, hier S. 82 f.
- â JĂŒrgen Lillteicher: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und EntschĂ€digungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag". In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): "Zwei plus Vier. Die internationale GrĂŒndungsgeschichte der Berliner Republik." Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 67â85, hier S. 77â81; die Formulierung âvölkerrechtlicher Spagatâ stammt ursprĂŒnglich von dem Historiker Constantin Goschler, zitiert bei Vivien Leue: "Zwei-plus-Vier-Vertrag vor 30 Jahren â Ein Friedensvertrag, der keiner war", Deutschlandfunk, 11. September 2020, Zugriff am 26. Dezember 2021.
- â Klaus Stern: "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland", Band V, § 135, S. 2070.
- â Anfragebeantwortung des Parlamentarischen StaatssekretĂ€rs beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, Hrsg. Deutscher Bundestag â 15. Wahlperiode: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag (Nr. 22), BT-Drs. 15/414, 30. Januar 2003, S. 16 (PDF); vgl. dazu aber die Entscheidung des BGH vom 26. Juni 2003, Az.: III ZR 245/98, âDistomoâ, abgedruckt in: NJW 2003, S. 3488 ff.
- â Zit. nach Dieter Blumenwitz: "Der Vertrag vom 12. 9. 1990 ĂŒber die abschlieĂende Regelung in bezug auf Deutschland", in: NJW 1990, S. 3042.
- â "Berlin â Zwei-plus-Vier-Tagung der Politischen Direktoren (Beamten-Runde)", Zelikow 486â489, 4. September 1990.
- â Hans-Dietrich Genscher: "Erinnerungen". Siedler, Berlin 1995, S. 846.
- â JĂŒrgen Lillteicher: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und EntschĂ€digungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag". In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): "Zwei plus Vier. Die internationale GrĂŒndungsgeschichte der Berliner Republik." Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 67â85, hier S. 67.
- â Stefan Garsztecki: "Analyse: Deutsche Kriegsreparationen an Polen? HintergrĂŒnde und EinschĂ€tzungen eines nicht nur innerpolnischen Streites", Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, 27. November 2018.
- â Marcel Kau: "Der Staat und der Einzelne als Völkerrechtssubjekte". In: Wolfgang Graf Vitzthum und Alexander ProelĂ (Hrsg.): "Völkerrecht". 8. Auflage, de Gruyter, Berlin/Boston 2019, S. 242 f., Rn. 145; JĂŒrgen Lillteicher: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und EntschĂ€digungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag". In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): "Zwei plus Vier. Die internationale GrĂŒndungsgeschichte der Berliner Republik." Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, ISBN 978-3-11-072790-6, S. 67â85, hier S. 78.
- â Zitat nach: Der Standard, "âMeisterwerk der Diplomatieâ als Welterbe", derStandard.at, 25. Mai 2011.
- â Deutsche UNESCO-Kommission (DUK): "Zwei-Plus-Vier-Vertrag ist UNESCO-Dokumentenerbe", Pressemitteilung vom 25. Mai 2011; "Zwei-plus-Vier-Vertrag ist UNESCO-Dokumentenerbe â Festakt 20 Jahre âMemory of the Worldâ", Oktober 2012.
- â AuswĂ€rtiges Amt â Politisches Archiv: "Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag im âMemory of the Worldâ-Register der Unesco." Abgerufen am 11. Januar 2019.
- â Christian NĂŒnlist: "Krieg der Narrative â Das Jahr 1990 und die NATO-Osterweiterung". In: "Sirius. Zeitschrift fĂŒr Strategische Analysen" 2, Heft 4 (2018), S. 389â397, hier S. 389 (online).
- â Katharina Wagner: "Ost-Erweiterung der Nato: Das groĂe RĂ€tsel um Genschers angebliches Versprechen", "FAZ.NET", 19. April 2014, Zugriff am 3. Januar 2022.
- â Weitere Teilnehmer der Tutzinger Veranstaltung und ihre Positionen referiert Gorbatschow im GesprĂ€ch mit US-AuĂenminister Baker in Moskau am 9. Februar, Genscher und seine Positionen werden von Gorbatschow dabei nicht erwĂ€hnt. Galkin/Tschernjajew (Hrsg.), "Michail Gorbatschow und die deutsche Frage. Sowjetische Dokumente 1986â1991". Oldenbourg, MĂŒnchen 2011, Dokument Nr. 71, S. 314 f.
- â Karl Kaiser: "Deutschlands Vereinigung. Die internationalen Aspekte. Mit den wichtigen Dokumenten" LĂŒbbe, Bergisch Gladbach 1991, ISBN 3-404-65088-3, S. 191; Hans-Dieter Heumann: "Hans-Dietrich Genscher. Die Biografie." Schöningh, Paderborn 2012, ISBN 978-3-506-77037-0, S. 280.
- â Vgl. hierzu Hans-Dietrich Genscher: "Unterwegs zur Einheit. Reden und Dokumente aus bewegter Zeit." Siedler, Berlin 1991, ISBN 3-88680-408-9, S. 246.
- â "Memorandum of Conversation between James Baker and Eduard Shevardnadze in Moscow." National Security Archive, abgerufen am 28. MĂ€rz 2022.
- â "Record of conversation between Mikhail Gorbachev and James Baker in Moscow. (Excerpts)." National Security Archive, abgerufen am 28. MĂ€rz 2022.
- â âif the United States keeps its presence in Germany within the framework of NATO, not an inch of NATOâs present military jurisdiction will spread in an eastern directionâ. "Record of Conversation between Mikhail Gorbachev and James Baker, February 9, 1990", zitiert bei Svetlana Savranskaya und Tom Blanton: "NATO Expansion: What Gorbachev Heard", National Security Archive, 12. Dezember 2017, Zugriff am 2. Januar 2022.
- â Sherrill Brown Wells, "American Foreign Policy Current Documents 1990". AuĂenministerium der Vereinigten Staaten, Washington, D.C. 1991, Dokument 203, S. 367â371.
- â "Europa-Archiv. Zeitschrift fĂŒr internationale Politik. FĂŒnfundvierzigster Jahrgang: 1990. Dokumente". Bonn 1990, D 192.
- â "Europa-Archiv. Zeitschrift fĂŒr internationale Politik. FĂŒnfundvierzigster Jahrgang: 1990. Dokumente". Bonn 1990, D 193.
- â âthe importance of doing nothing to prejudice Soviet interests and dignityâ. Sir Rodric Braithwaite (Moskau): "Telegraphic N. 667: âSecretary of Stateâs Meeting with President Gorbachev.â Apr 11, 1990". In: Patrick Salmon, Keith Hamilton, and Stephen Twigge (Hrsg.): "Documents on British Policy Overseas, Series III, Volume VII: German Unification, 1989â1990" (=Â "Foreign and Commonwealth Office. Documents on British Policy Overseas"). Routledge, Oxford/New York 2010, S. 373 ff. (online), zitiert nach Svetlana Savranskaya, Tom Blanton: "NATO Expansion: What Gorbachev Heard", National Security Archive, 12. Dezember 2017, Zugriff am 2. Januar 2022.
- â Svetlana Savranskaya/Tom Blanton: "NATO Expansion: What Gorbachev Heard", National Security Archive, 12. Dezember 2017, Zugriff am 2. Januar 2022.
- â Hannes Adomeit: "NATO Osterweiterung: Gab es westliche Garantien?" "Arbeitspapier Sicherheitspolitik", Nr. 3/2018 der Bundesakademie fĂŒr Sicherheitspolitik
- â Christian NĂŒnlist: "Krieg der Narrative â Das Jahr 1990 und die NATO-Osterweiterung". In: "Sirius. Zeitschrift fĂŒr Strategische Analysen" 2, Heft 4 (2018), S. 389â397, das Zitat S. 396 (online).
- â Marc Trachtenberg: "The United States and the NATO Non-extension Assurances of 1990: New Light on an Old Problem?" In: "International Security" 45, Heft 3, Winter 2020/21, S. 162â203, hier S. 174â183; "Abmachung 1990: Keine Osterweiterung der NATO â AuĂenminister: Genscher (FDP) & James Baker (USA)" (ab 0:02:38) auf YouTube, abgerufen am 4. Januar 2022 (Trachtenberg zitiert Genschers Statement).
- â Marc Trachtenberg: "The United States and the NATO Non-extension Assurances of 1990: New Light on an Old Problem?" In: "International Security" 45, Heft 3, Winter 2020/21, S. 162â203, hier S. 184â193, 202.
- â Thomas Speckmann: "Wider Moskaus Mythen". In: "Frankfurter Allgemeine Zeitung", 14. November 2023, S. 6.
- â Jan Pfaff (Interviewer): Historikerin ĂŒber Nato-Osterweiterung: âDie Ukraine im Stich gelassenâ. In: taz/wochentaz. 24. September 2023 (taz.de [abgerufen am 14. November 2023]).
- â Max Gilbert: "Wie Russland Propaganda zum Zwei-plus-Vier-Vertrag streut". BR24, 19. April 2024.
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