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date: 2023-10-28T07:19 tags: [date/2023/10/28, gemnews]

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created: 2023-10-28T08:21:22 (UTC +02:00) tags: [] source:

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Krieg in Israel: Von Rechtsbrüchen bis hin zu Kriegsverbrechen - Politik - SZ.de


## Excerpt


archived 21 Oct 2023 14:19:12 UTC


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Eine Bemerkung vorweg. Das sei sehr wichtig, meint Christoph Safferling, der Völkerrechtler von der Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist einer der wichtigsten Vertreter seines Faches in Deutschland, er leitet auch am historischen Ort der Nürnberger Prozesse eine Akademie für internationale Richter und Ermittler. Safferling sagt: "Es war die Hamas, die mit furchtbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und

Kriegsverbrechen (https://archive.ph)

den Anlass dafür gegeben hat, dass dieser Angriff jetzt durch die israelischen Verteidiger beendet werden muss."

Der Jurist betont im Gespräch mit der SZ: "Solange von Seiten der Hamas aus weiterhin auf

Israel (https://archive.ph)

geschossen wird, solange da Raketen fliegen, solange Geiseln bei der Hamas sind: solange besteht ein Grund für Israel, sich dagegen zu wehren und auch Mittel und Wege zu finden, um die Geiseln da herauszuholen. Im Rahmen der Selbstverteidigung."

Welche Aktionen aber konkret von diesem Recht auf Selbstverteidigung gedeckt sind, da beginnen die schwierigen Fragen.

"Die Bevölkerung von

Gaza (https://archive.ph)

ist eine zivile Bevölkerung",

betont auch der amerikanische Völkerrechtler Tom Dannenbaum, der an der Fletcher School of Law and Diplomacy lehrt (https://archive.ph)

. "Klar gibt es Hamas-Kämpfer unter ihnen, und ebenso klar ist, dass diese als Kombattanten gelten. Sie genießen keinen Schutz als Zivilisten. Dennoch ändert die Gegenwart dieser Kämpfer nicht den zivilen Charakter der Bevölkerung im Ganzen - zumal sie zum überwältigenden Teil aus Unbeteiligten besteht, einschließlich etwa einer Million Kindern."

Darf man Zivilisten von Wasser und Strom abschneiden?


Das ist das Spannungsfeld. Israels Militär hat veranlasst, dass die Versorgung des gesamten Gazastreifens mit Wasser und Strom abgeschnitten wurde. Das trifft auch Zivilisten. Ist das legal?

Tom Dannenbaum erinnert an einen Passus im internationalen Recht. Das "Aushungern einer Zivilbevölkerung" ist ein Kriegsverbrechen. Man findet es in einer langen Liste, die in Artikel 8, Absatz 2b des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs steht - und ebenso übrigens in Paragraf 11 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs. Der Strafgerichtshof in Den Haag sieht sich schon seit einigen Jahren als zuständig für den Gazastreifen, selbst wenn Israel kein Mitglied dieses Gerichtshofs ist.

"Egal, ob das Ziel letztlich darin besteht, die Hamas-Kämpfer auszuhungern oder der Zivilbevölkerung Leid zuzufügen, ist es in jedem Fall eine Operation, die nicht klar unterscheidet zwischen Zivilisten und Kämpfern." Das, so der Völkerrechtler, verstoße schon gegen die zentrale Grundregel des humanitären Völkerrechts, niedergelegt in

Artikel 48 des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen von 1949 (https://archive.ph)

. Israel hat dieses Zusatzprotokoll zwar nie ratifiziert. Dennoch ist es bindend, als sogenanntes Völkergewohnheitsrecht.

"Die Gräuel, die Hamas-Täter seit dem 7. Oktober begehen, waren und sind entsetzlich", sagt der amerikanische Völkerrechtler. "Aber das rechtfertigt nicht das Aushungern der Zivilbevölkerung. Die israelische Regierung muss Nahrung, Wasser und andere lebensnotwendige Dinge nach Gaza hineinlassen."

Wie ist der Aufruf zur Evakuierung einzuordnen?


Nun hat Israels Militär am Freitag eine deutliche Warnung an die Zivilbevölkerung Gazas ausgesprochen - und ein Ultimatum. Alle Bewohner im Nordteil des Gazastreifens, etwa 1,1 Millionen Menschen, sollten sich unverzüglich in den Südteil begeben, so teilte das Militär auf Flugblättern mit.

Ist das legal? Was Israels Armee als Akt der Humanität ausgibt, könnte aus anderer Perspektive zumindest auch als eigenständiges Kriegsverbrechen erscheinen.

Denn: Die "rechtswidrige Vertreibung oder Überführung" eines Bevölkerungsteils von einem Ort zum anderen sei verboten, sagt der Völkerrechtler Christoph Safferling. Auch das sei ein Kriegsverbrechen, diesmal nach Artikel 8, Absatz 2a des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Allerdings: "Hier ist es so gemeint: Geht mal aus dem Weg, wir machen hier eine militärische Operation und bekämpfen Terroristen", meint der Jurist. "Und wenn das nur zeitweise geschieht, also vorübergehend, dann würde ich sagen, ist das kein Kriegsverbrechen."

Zivilisten als "menschliche Schutzschilde" zu missbrauchen, ist ein Kriegsverbrechen


Andere wenden ein, dass die Bewohner im Norden des Gazastreifens kaum eine realistische Chance hätten, dem Ultimatum wirklich nachzukommen, zu beengt seien die Verhältnisse, zu kurz die Frist. Unzweifelhaft ist aber: Wenn die Hamas die Bewohner anweist, sie sollten dort bleiben, wo sie sind, obwohl die Israelis sie schon gewarnt haben, dann missbrauchen sie die Zivilisten als "menschliche Schutzschilde" - so bezeichnen Völkerrechtler es, wenn Zivilisten bewusst neben militärischen Zielen platziert werden, um den Gegner von einem Angriff abzuhalten.

Das ist wiederum ein eigenständiges Kriegsverbrechen, das die Menschen in Gaza erleiden. Diesmal von Seiten der Hamas, und es ist unzweifelhaft strafbar nach Artikel 8 Absatz 2a des Statuts des Internationalen Strafgerichtshof.

Wie soll Israel damit umgehen, wenn Zivilisten nicht weichen? Ist das israelische Militär dann frei, einfach auf dieses Gebiet zu schießen? Nein, auch das nicht - das ist das völkerrechtlich Schwierige. Ein "ziviles Objekt" anzugreifen, wie es in der juristischen Sprache heißt, also ein Wohnhaus, eine Schule, ein Krankenhaus - das bleibt grundsätzlich immer verboten, ein Kriegsverbrechen. Und wenn die zivile Nutzung dieser Gebäude nicht aufgehört hat, dann bleibt es bei dieser Regel. Israels Militär kann nicht etwa sagen: Selber schuld.

Selbst jene "Objekte", die eindeutig militärisch sind, also zum Beispiel Hamas-Bunker oder Waffenfabriken, darf Israel nach dem Völkerrecht nur unter größtmöglicher Schonung der Zivilbevölkerung bekämpfen, betont der Erlanger Völkerrechtler Christoph Safferling noch. Da müsse es stets um eine strikte Abwägung zwischen sogenannten Kollateralschäden - also Schaden für Zivilisten - und "militärischer Notwendigkeit" gehen.

Eine Diskussion, die dann bei jeder Aktion neu zu führen ist - und bei der sich Israel in der Vergangenheit allzu oft sehr hartleibig gezeigt hat.

Krieg in Israel: Von Rechtsbrüchen bis hin zu Kriegsverbrechen - Politik - SZ.de was published on 2023-10-28

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