#Persönlichkeitsprofile verstoßen gegen Menschenwürde. BRD Regime interessiert es NICHT. Die Einführung einer Personenkennzahl ist mit hohen verfassungsrechtlichen Hürden verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach gegen eine solche Nummer ausgesprochen. Mit dem Volkszählungsurteil von 1983 schuf das Gericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Danach verstößt es gegen die Menschenwürde, also den ersten und wichtigsten Paragrafen des Grundgesetzes, staatliche Persönlichkeitsprofile der Bürger:innen anzulegen. Im vergangenen Spätsommer hatten zudem alle Datenschutzbehörden Im vergangenen Spätsommer hatten zudem alle Datenschutzbehörden => https://netzpolitik.org/2020/personenkennzahl-alle-datenschutzbehoerden-halten-seehofer-plaene-fuer-verfassungswidrig/ unisono gewarnt, dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte . Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages => https://netzpolitik.org/2020/personenkennziffer-gutachten-des-bundestages-sieht-erhebliche-schwierigkeiten/ sah „erhebliche Schwierigkeiten“ . Doch die Bundesregierung hat => https://netzpolitik.org/2020/registermodernisierung-innenministerium-will-trotz-besserer-alternative-zentrale-personenkennziffer-einfuehren/ nicht wirklich nach alternativen, datenschutzfreundlicheren Modellen gesucht , sondern sich von Anfang an => https://netzpolitik.org/2020/personenkennziffer-das-grundgesetz-darf-keine-kostenfrage-sein/ auf die Steuer-ID als Kennzahl eingeschossen Quelle und viele weitere Informationen =>https://portal.mozz.us/gemini/gemini.autonomy.earth/posts/archive/articles-date/articles-date-2021/articles-date-2021-01/articles-date-2021-01-28/1eb6de9b72658e5dd8edca5553b80395-Registermodernisierung-Jetzt_kommt_die_Nummer,_mit_der_staatliche_Datenbanken_zusammengefuhrt_werden_konnen.gmi